NABU.de Themen Gentechnik Gentechnik-Gesetz Neue Kennzeichung "ohne Gentechnik"

Kennzeichnung "ohne Gentechnik" kommt

NABU begrüßt wichtigen Beitrag zum Natur- und Verbraucherschutz

Sojabohnen

Ein Großteil des weltweit angebauten Futtersojas ist gentechnisch verändert.

Der NABU hat die von der Bundesregierung beschlossene Kennzeichnung gentechnikfrei von erzeugten Eiern, Milch und Fleisch begrüßt. Mit der im neuen Gentechnikgesetz verankerten neuen Kennzeichnungsregelung "ohne Gentechnik" können die Verbraucher künftig bereits auf den ersten Blick erkennen, ob die Tiere mit gentechnisch verändertem Mais oder Soja gefüttert worden sind.

"Das ist ein wichtiger Beitrag zum Natur- und Verbraucherschutz, weil erstmals erheblicher Druck auf Produzenten ausgeübt wird, keine gentechnisch veränderten Futtermittel einzusetzen. Der Verbraucher kann künftig entscheiden, ob er das Hähnchen kauft, das ohne Gen-Futter aufgewachsen ist oder das mit Gen-Soja aus Argentinien aufgezogen wurde", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. 70 Prozent der Verbraucher in Deutschland lehnen genmanipulierte Lebensmittel ab. Deutsche Produzenten, die bislang mit einem natürlichen Image warben, werden es künftig schwerer haben, ihre Produkte an den Kunden zu bringen, wenn der Zusatz "ohne Gentechnik" fehlt.

NSG-Schild

Großes Manko: Abstandsregelungun von Gen-Äckern zu Schutzgebieten fehlen im Gentechnikgesetz.

Weltweit werden über 100 Millionen Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut. Ein Großteil davon wandert in europäische und damit auch deutsche Futtertröge. Der NABU hofft, dass diese Kennzeichnung auch in anderen Ländern Europas Schule macht.

Nach wie vor ist das von Union und SPD verhandelte Gentechnikgesetz gerade mit Blick auf den Schutz von ökologisch sensiblen Gebieten unzureichend. Im neuen Gesetz fehlt immer noch eine Abstandsregelung von Gen-Äckern zu Schutzgebieten ebenso wie ein wirksamer Schutz von Imkern. Der NABU fordert mindestens 1000 Meter Abstand zwischen Feldern von Genbauern und Schutzgebieten. Auch der beim Genmais-Anbau beschlossene unterschiedliche Sicherheitsabstand von 150 Metern zu konventionell angebautem Mais und 300 Metern zu Öko-Mais ist aus NABU-Sicht zu gering. Die wirtschaftliche Existenz des Ökolandbaus als umweltverträglichste Variante der Landwirtschaft ist damit weiter nicht hinreichend gesichert.

Für Rückfragen:
Dr. Steffi Ober
NABU-Gentechnikexpertin
Tel. 030-28 49 84-16 12 oder 01 72-5 25 41 98

Beitrag erstellt am 14. Januar 2008.

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