NABU.de Themen Flüsse Wasserrahmenrichtlinie

Allgemeines zur Wasserrahmenrichtlinie

Gewässerbewirtschaftung auf neuer Grundlage

Eine Einführung zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Havelufer

Havelufer

Bisher wurde die Wasserpolitik der EG von einer Vielzahl von wasserbezogenen Einzelrichtlinien bestimmt, zwischen denen nur geringe übergreifende Zusammenhänge bestanden. Mit der Verabschiedung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG am 7. September 2000 schuf das Europäische Parlament einen neuen Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Am 22. Dezember 2000 wurde die WRRL im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit in Kraft. Die Gewässerbewirtschaftung wird somit erstmalig europaweit auf eine einheitliche, ökologische und sozial verträgliche Grundlage gestellt.

Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.

Dieser Auszug aus den Erwägungsgründen (Präambel 1) der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie deutet schon an, dass die neue Richtlinie stärker ökologisch ausgerichtet ist und für einen ganzheitlichen Gewässerschutz eintritt.

Das Hauptziel mit der Zeitvorgabe 2015 ist das Erreichen

  • des guten ökologischen und chemischen Zustands aller natürlichen Oberflächengewässer in der EU (Art. 4.1 WRRL),

  • des guten ökologischen Potenzials und guten chemischen Zustands
    für künstliche und natürliche, aber erheblich veränderte Gewässer (Art. 4.1 WRRL)

  • und des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwasserkörpers (Art. 4.1 WRRL).

Bei der Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie und der FFH-Richtlinie haben Natur- und Umweltschutzverbände keine guten Erfahrungen gemacht, da diese sehr schleppend verlief, doch die WRRL beinhaltet wichtige Neuerungen, die hoffen lassen, dass es diesmal zu einer besseren und konsequenteren Umsetzung einer EU-Richtlinie kommt.

Aus Sicht des NABU sind die folgenden neuen Herangehensweisen besonders relevant:

Flussgebietsansatz (Art. 3): Die Gewässer werden nicht mehr nach den administrativen Grenzen, sondern nach Flusseinzugsgebieten betrachtet. Das bedeutet eine ganzheitliche Betrachtung der natürlichen Gewässersysteme und ihrer Nutzung von der Quelle bis zur Mündung ohne Beachtung der Verwaltungs- und Staatsgrenzen. In Deutschland gibt es zehn Flusseinzugsgebiete (Karte Flussgebietseinheiten...).

Gewässerökologie: Wird erstmalig zur Bewertung des Gewässerzustandes herangezogen, insbesondere die biologischen Parameter.

Gewässerschutz: Erstmals bekommen sämtliche Oberflächengewässer (Flüsse und Seen), das Grundwasser, der Küstenbereich und Übergangsgewässer (zwischen Fluss und Meer) die gleiche Bedeutung zugewiesen.

Fristen: Zeigen konkrete zeitliche Vorgaben für die verschiedenen Schritte der Umsetzung bis 2015 (Art. 4 EU-WRRL) auf . Die Einhaltung der Fristen und Verlängerungen muss genau geachtet werden.
mehr "Fahrplan" der WRRL mit den Fristen (PDF-Download)


Öffentlichkeitsbeteiligung: Gewinnt eine völlig neue Qualität, da die Information, Anhörung und aktive Beteiligung der Öffentlichkeit in Artikel 14 klar vorgeschrieben wird. Zur Öffentlichkeit zählen die "organisierte Öffentlichkeit" wie z.B. der NABU und die "breite Öffentlichkeit", die "jedermann" meint. Die WRRL ergänzt die bisherigen Rechtsnormen der EU zur Umsetzung der Aarhus-Konvention (weitere Informationen zur Aarhus-Konvention...).

Laut Art. 14 WRRL müssen die Mitgliedstaaten die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit insbeondere an Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete fördern. Damit werden die Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen zum zentralen Instrument der WRRL .

Der Bewirtschaftungsplan ist spätestens 9 Jahre nach Inkrafttreten der WRRL aufzustellen und danach alle 6 Jahre zu überarbeiten und zu aktualisieren. Wesentlich ist die Ermittlung und Festlegung vorrangiger Bewirtschaftungsfragen (Art. 5). Hierfür bildet die Ermittlung und Beschreibung der Charakteristika jeder Flussgebietseinheit nach Anhang II die Grundlage. Die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne bietet sich den Verbänden die Gelegenheit, ihr oftmals erhebliches Fachwissen einzubringen.

Fristen zur Aufstellung der Bewirtschaftspläne (bis jeweils Dezember des Jahres)
2006: Zeitplan und Arbeitsprogramm für Aufstellung Bewirtschaftungsplan
2007: Information über die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen im Einzugsgebiet
2008: Veröffentlichung Entwurf Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm

Maßnahmenprogramme (Art. 11) sind ein Teil des Bewirtschaftungsplans und werden aufgestellt, wenn die Zustandsanalyse für Gewässer ergibt, dass die Umweltziele derzeit nach Art. 4 nicht erreicht sind. Dies geschieht auf Grundlage der zuvor erstellten Beschreibungen, Gewässerbewertungen und konkretisierten Zielsetzungen, wenn die Zielerreichung nur durch die Realisierung von Maßnahmen geschehen kann. Die Maßnahmen müssen innerhalb von drei Jahren nach Einreichung des Maßnahmenprogramms umgesetzt worden sein. Es werden grundlegende und ergänzende Maßnahmen unterschieden. Unter werden "grundlegend" werden diejenigen Maßnahmen zusammengefasst, die zu Erfüllung bestehender Richtlinien notwendig sind. Zu ergänzenden Maßnahmen zählen darüber hinaus notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung "guter ökologischer Zustand".

Naturschutzverbände wie der NABU haben die Möglichkeit und die Aufgabe, sich frühzeitig in die Umsetzung einzubringen, um für die Berücksichtigung der Naturschutzaspekte zu sorgen und Nutzungskonflikte zu mindern. Während des gesamten Umsetzungsfahrplans gibt es auf allen hierarchischen Ebenen immer wieder Möglichkeiten für Naturschutzverbände durch ihre fundiertes Wissen über lokale Besonderheiten bei der Umsetzung den Naturschutz zu stärken.

Es ist wichtig, dass die Verbände selber aktiv werden und nicht abwarten, bis sie von den Behörden aufgerufen werden, sich zu beteiligen.

Weitere Ansprechpartner nach administrativen Grenzen und Flusseinzugsgebieten

mehr Weiterführende Links und Literatur


Schema Aufgabenverteilung im NABU zur Umsetzung der WRRL
Ansprechpartner NABU Landesverbaende
Einführung in die WRRL (Power-Point-Vortrag des NABU)
Mitglied werden

 

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