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Fragen und Antworten zu Erneuerbaren Energien
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien können einen wesentlichen Beitrag zur Minderung unseres CO2-Ausstoßes leisten – zusammen mit Energieeinsparung und effizienter Energienutzung. Die Nutzung regenerativer Energiequellen – wie Wind- und Wasserkraft, Biomasse, Sonnen- und Erdwärme – ist jedoch auch mit Eingriffen in Natur und Umwelt verbunden. Daher setzt sich der NABU für einen konsequenten und zugleich naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien ein.
Der NABU beantwortet Ihnen hier die wichtigsten Fragen zum Thema Erneuerbare Energien: das heisst Solarenergie, Windkraft, Biomasse und Wasserkraft.
Die übersichtliche Darstellung gibt es auch in Form von Faltblättern.
Flyer zu Erneuerbaren Energien
Solarenergie
Müssen wir damit rechnen, dass in Zukunft Photovoltaik-Freiflächenanlagen ähnlich präsent werden wie Windenergieanlagen?
Nein. Zwar erhalten Freiflächenanlagen die gleiche Basisvergütung wie andere PV-Anlagen, sie werden aufgrund nur begrenzt zur Verfügung stehender Solarmodulkapazitäten immer nur einen kleinen Anteil am Gesamtausbau im Bereich Photovoltaik haben. Der Gesetzgeber lenkt den Schwerpunkt des Ausbaus nach wie vor auf Gebäudeanlagen durch die Zahlung von Boni zusätzlich zur Grundvergütung.
Werden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ähnlich wie bei der Windenergie Vorranggebiete ausgewiesen?
Nein. Freiflächenanlagen erhalten keine Privilegierung durch das Baugesetzbuch. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird sichergestellt, dass eine Vergütung nur gewährt wird, wenn die Anlage sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet.
Warum wird ein intensiv genutzter Acker, auf dem eine Freiflächenanlagen gebaut wird, naturschutzfachlich aufgewertet?
Weil der Gesetzgeber vorschreibt, dass diese in Grünland umgewandelt wird. Grünland bezeichnet hier extensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche. Diese kann nur Schafmahd beweidet werden. Eine Erhöhung der Biodiversität ist zu erwarten.
Wer entscheidet über ein Projekt? Werde ich auch daran beteiligt?
Wie oben beschrieben, muss für einen Solarpark ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieses erfolgt durch die jeweils zuständige Gemeinde. Im Laufe dieses Verfahrens wird auch der Bevölkerung die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten, die Pläne müssen öffentlich ausgelegt werden.
Kann ich verhindern, dass ein genehmigter Park weitere Solarparks nach sich zieht?
Ja. Bei der Aufstellung des Bebauungsplan können entsprechende Beschlüsse gefasst werden, welche den Willen der Gemeinde dokumentieren, keine weiteren Solarprojekte auf ihrem -Gebiet zuzulassen.
Führt ein Solarpark zu einer Zerschneidung von Lebensraum?
Der Bau einer solchen Anlage ist natürlich mit Auswirkungen verbunden. Diese können aber durch entsprechenden Maßnahmen verringert werden. Die Gestaltung der Zäune sollte so erfolgen, dass für Tiere die Möglichkeit des Passierens besteht. Durch das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern kann auch die Sichtbarkeit vermindert werden. In diesem Zusammenhang bietet sich ein landschaftspflegerischer Begleitplan an, um die naturschutzfachliche Entwicklung zu dokumentieren.
Windenergie
Wird der Ausbau der Windenergie weiter zunehmen?
Mittlerweile stößt man im Binnenland an Grenzen, es wird immer schwieriger neue geeignete Flächen zu finden. Neben dem Ausbau der Windenergie auf See (Offshore) geht es in Zukunft an Land darum, alte leistungsschwache Maschinen durch größere leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen. Höhere Leistungen und Effizienz bei den Anlagen führen also dazu, dass mittelfristig weniger Anlagen mehr Strom produzieren. Im Augenblick ist Windenergie die günstigste Methode zur Erzeugung von grünem Strom. In Zukunft wird der Anteil der anderen Erneuerbaren Energien deutlich zunehmen.
Wie ist die Haltung des NABU zum Ausbau der Windenergie?
Zu den zentralen umweltpolitischen Forderungen des NABU gehört der wirksame Klimaschutz durch einen Umbau der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. Das bedeutet, dass wir neben Solarenergie und Biomasse auch die Windenergienutzung klar befürworten. Wir binden dies jedoch an strenge Kriterien, denn wir verlangen, dass hierfür die besten Standorte ausgewählt werden und Mensch und Natur möglichst wenig belastet werden. Neben Erneuerbaren Energien sind Energieeffizienz und Stromeinsparung notwendige Maßnahmen. Auf keines kann verzichtet werden.
Was tut der NABU zur Lösung des Konfliktes Windenergie und Vogelschutz?
Den Konflikt zwischen Vogelschutz und Windenergie möchte der NABU keinesfalls verharmlosen. Als "Anwalt der Natur" setzen wir uns deshalb intensiv dafür ein, dass Windräder nur dort errichtet werden, wo ihr Gefahrenpotential so gering wie möglich ist. Das gilt an Land wie auch auf See. Die Antragslage für Windparks in Nord- und Ostsee ist in der geplanten Form nicht umzusetzen, da es mittlerweile durch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz keine Förderung für Windparks in Schutzgebieten geben wird.
Es ist eine vom NABU in Auftrag gegebene Studie zum Thema "Auswirkung regenerativer Energieerzeugung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse" erschienen. In dieser wurde umfangreich Literatur zu diesem Thema ausgewertet (Schwerpunkt Windenergie) und zukünftiger Forschungsbedarf formuliert. Sie soll zu einer Versachlichung der Debatte beitragen, da sie die Auswirkungen von Windenergieanlagen differenziert nach Arten und Lebensräumen betrachtet. Damit erhält die Windenergie keinen Freibrief, sondern die Chance durch neue Erkenntnisse in Zukunft Konflikte zu verringern.
Studie: Auswirkungen von Windkraftanlagen
Biomasse
Stinken Biomasseanlagen?
Die Technologien der Biomassekraftwerke ist in den letzten Jahren deutlich verbessert worden. Durch den Einsatz spezieller Filter sind Emissionen und Geruchsbelästigungen gering.
Warum stehen Raps und Mais als Energiepflanzen in der Kritik?
Der Anbau von Raps und Mais erfordern einen hohen Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln. Im Vergleich zu anderer Biomasse liefert Raps bezogen auf die Fläche auch eine deutlich geringere Ausbeute an Energie in Form von beispielsweise Biodiesel.
Welchen Zweck hat die Biogasnutzung?
Die Biogasnutzung unterstützt die umweltgerechte Verwertung landwirtschaftlicher Abfallstoffe und ist für geeignete landwirtschaftliche Betriebe ein ökonomisch interessanter Produktionszweig. Für den Schutz des Erdklimas ist es günstiger, das bei der landwirtschaftlichen Produktion anfallende Methan für die Energieerzeugung zu verbrennen anstatt es ungenutzt in die Atmosphäre entweichen zulassen. Eine Biogasanlage kann sogar Abfälle aus der Lebensmittelindustrie, z.B. Fette und Öle verwerten. Biogas wird zur Energiegewinnung in Blockheizkraftwerken verbrannt, die sowohl die Wärme nutzen als auch elektrischen Strom erzeugen und einspeisen.
Wasserkraft
Welche Rolle spielt die Wasserkraft beim Ausbau der Erneuerbaren Energien?
Die Wasserkraft stellt ca. 3,4% des in Deutschland verbrauchten Stroms zur Verfügung. Der Stromertrag schwankt jährlich aufgrund unterschiedlicher Witterungsbedingungen. Derzeit ist die Wasserkraft – nach der Windenergie und der Biomassenutzung – die drittgrößte Erneuerbare Energiequelle im Stromsektor. Das technische Potenzial der großen Wasserkraft ist weitgehend ausgereizt. Und auch bei Kleinwasserkraftwerken bestehen nur noch begrenzte Ausbaupotenziale durch die Modernisierung von bestehenden Anlagen, wenn gleichzeitig die ökologischen Bedingungen am betroffenen Fließgewässer verbessert werden können. Dementsprechend ist der Beitrag der Wasserkraft zur Energieversorgung in Deutschland seit Jahren konstant und wird sich auch in Zukunft nicht wesentlich erhöhen.
Was ist die „kleine Wasserkraft“ und welche Bedeutung hat sie?
Als „kleine Wasserkraft“ bezeichnet man Wasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als zehn Megawatt. Sie liefert nur einen bescheidenen Beitrag zur Stromerzeugung: In über 90 Prozent der Anlagen wird weniger als 10 Prozent des Wasserkraftstroms erzeugt. Die wenigen Großkraftwerke liefern also den Löwenanteil der Energie.
Welche Konflikte können entstehen zwischen Wasserkraft und Naturschutz?
Auch bei der Wasserkraftnutzung besteht ein Konflikt zwischen zwei verschiedenen, umweltpolitisch bedeutsamen Zielen, nämlich dem der Nutzung und des Ausbaus der erneuerbaren Energiequelle Wasserkraft und dem der Erhaltung bzw. Wiederherstellung naturnaher Gewässer und Gewässerlandschaften sowie der Durchgängigkeit von Fließgewässern. Dieser Zielkonflikt wird besonders bei der Diskussion über die Reaktivierung alter Wasserkraftanlagen bzw. von Standorten mit historischen Wassernutzungsrechten deutlich. Die Errichtung von Wasserkraftanlagen ist ein Eingriff in die Gewässerökologie, der sich auf Temperatur, Sauerstoffgehalt, Sedimentbeschaffung des Bodens, Durchgängigkeit des Gewässers und Wanderverhalten der Fische auswirkt. Bei Kraftwerken passieren Fische sehr häufig die Turbine, um in das Unterwasser zu gelangen. Das führt zu erhöhten Verlustraten. Für die ökologische Gesamtbewertung einer Wasserkraftanlage sind daher die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) entscheidend, denn sie koordiniert europaweit die Bewirtschaftung und biologische Bewertung der Gewässer und fordert den Erhalt und die Wiederherstellung eines natürlichen Fließgewässersystems.

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