NABU.de Themen Artenschutz Was kann ich tun? Protest gegen Insektenkiller

Positives Fazit der Protestaktion

Fazit der Protestaktion

Fünf Unternehmen nehmen Insektenkillerlampen aus dem Programm!

23. August 2012 - Die Protest-Aktion des NABU gegen die unsinnigen Insektenkillerlampen ist auf ein positives Echo in der Bevölkerung gestoßen. Insgesamt haben 1.330 Teilnehmer Protest-E-Mails verschickt.

Die Bilanz:
Bei vielen angeschriebenen Unternehmen hat die Problematik durchaus großes Interesse und Verständnis geweckt. Meist war offensichtlich gar nicht bewusst, welche Auswirkungen der Betrieb von Insektenkillerlampen im Außenbereich auf die Artenvielfalt haben kann und dass der Anwender durch die Benutzung einen Verstoß gegen die Bundesartenschutzverordnung begeht.

Etwas mehr als die Hälfte der angeschriebenen Unternehmen haben Geräte für den illegalen Außengebrauch aus dem Angebot genommen oder zumindest versichert, anhand ergänzender Produktbeschreibungen, im Internet oder im Werbematerial, auf das Anwendungsverbot im Außenbereich hinzuweisen. Auch einigen Gerätehersteller haben sich direkt beim NABU gemeldet und Besserung bezüglich der Verbraucherinformation gelobt.

Leider gibt es auch Firmen, die sich offensichtlich nicht für den Erhalt unserer Artenvielfalt, wie auch wenig für eine ausreichende Information des Verbrauchers und ihrer Kunden interessieren. Entweder haben diese Unternehmen erst gar nicht die eingeforderte Stellungnahme abgegeben oder es findet angeblich immer noch eine interne Prüfung der Sachlage statt. Und dies, obwohl die gesetzlichen Bestimmungen eindeutig sind: Denn das „Anlocken, Fangen und Töten von besonders geschützten Tieren mit künstlichen Lichtquellen oder elektronischen Geräten“ ist laut § 4 der Bundesartenschutzverordnung verboten.

Details der Reaktionen

Brauner Bär

Das Anlocken, Fangen und Töten von besonders geschützten Tieren mit künstlichen Lichtquellen oder elektronischen Geräten ist gesetzlich verboten!

Die Firmen absolut-garten, amazon.de und die Baumarkt Praktiker Online GmbH befinden sich noch in der internen Prüfung und haben noch keine Stellungnahme abgegeben.

Gar keine Reaktion kam von ALDI-Nord Einkauf GmbH & Co. OHG, bmf - business mit fun GmbH & Co. KG, Relaxdays GmbH und real,- SB-Warenhaus GmbH.

Das Unternehmen OHG NETTO Supermarkt GmbH & Co. (info@netto.de) ist der Auffassung den Verbraucher ausreichend auf die korrekte Anwendung der angebotenen Insektenkiller hinzuweisen, indem dies in der Bedienungsanleitung erwähnt wird. Im Werbeprospekt wir die Lampe allerdings ohne jeglichen Anwendungshinweis beworben. Außerdem ist ein Gerät abgelichtet, dass eindeutig im Freien betrieben wird. Hinzukommt, dass die gesamte Prospektseite ausschließlich Produkte für den Gartenbereich zeigt. Wir haben in diesem Fall nochmals um Stellungnahme gebeten und warten gespannt auf Antwort.

Die Westfalia Werkzeugcompany GmbH & Co KG hat sich zumindest um Nachbesserung bemüht. Löblich ist, dass der angebotene Insektenkiller, der mit Solarzellen und Dämmerungsschalter ausgestattet ist, auf der Internetseite mit einem Anwendungshinweis ergänzt wurde. Doch macht eine mit Solarzellen und Dämmerungsschalter betrieben Lampe für den Innenbereich Sinn? Bei Westfalia liest man: „Tagsüber in der Sonne aufladen und abends die gespeicherte Energie im Innenbereich nutzen!“ Der NABU würde es in diesem Falle weiterhin sehr begrüßen, wenn dieser Gerätetyp nicht nur nachts aus dem Garten, sondern ganz von der Bildfläche verschwindet.

Wie geht es weiter?

  • Der NABU wird die Versprechungen der Unternehmen, dass hinreichend auf das Verbot der Außenanwendung hingewiesen wird, weiterhin überprüfen.
  • Beim Bundesumweltministerium läuft die Anfrage, ob von Seiten des Gesetzgebers sogenannte Outdoor-Geräte nicht im Vorhinein verboten und die Unternehmen auf eine ausreichende Information zur Anwendungsbeschränkung verpflichtet werden können.
  • Der Markt soll weiterhin kritisch unter die Lupe genommen werden. Bei Bedarf will der NABU weitere Unternehmen anschreiben und wenn nötig, sollen „schwarze Schafe“ öffentlich benannt werden.

    Protest gegen Insektenvernichter

    Stopp für die Verbrauchertäuschung und Gefahr für die Artenvielfalt

    Stechmücke

    Nur 1,4 Prozent der getöteten Insekten an den Lampen sind Mücken.

    Bei vielen Discountern, Baumärkten und im Onlinehandel werden derzeit wieder verstärkt sogenannte Insektenvernichterlampen für den Privathaushalt, insbesondere für Garten, Terrasse oder Camping, angeboten. Mit unschuldigen Werbeslogans wird versucht, die Killer-Geräte unters Volk zu bringen.

    Die Anbieter locken den Kunden mit Versprechungen wie „Umweltfreundlicher Insektenvernichter“ (Firma bmf-versand), „Mit dieser Solar Lampe ist endlich Schluss mit lästigen Mücken und Ungeziefer.“ (Firma Westfalia), „Mücken werden dadurch [UV-Licht] angezogen und durch einen Stromschlag vertrieben.“ (Firma Westfalia), „Insekten […] verenden schnell, schmerzlos und hygienisch.“ (Firma Conrad).

    Doch von einem „Vertreiben“ der Insekten oder „schmerzloses Verenden“ kann hier keine Rede sein!

    Fakt ist: Wer eine Insektenvernichterlampe im Freien einsetzt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz! Kommen die Insekten mit den Stromdrähten in Kontakt, wird ein etwa 10.000 Volt starker Stromschlag ausgelöst. Dieser ist für kleine Tiere tödlich. Bei größeren Insekten kommt es zum Abbrennen der Fühler, was einen langen Todeskampf zur Folge haben kann.

    Die Lampen töten wahllos und sind daher eine große Gefahr für geschützte und im Fortbestand gefährdete Insektenarten wie zahlreiche Nachtfalter oder auch Netzflügler. Die von Menschen als lästig empfundenen Stechmücken fliegen die Lichtquellen kaum an.

    Insektenkillerlampe

    Insektenvernichterlampe von der Firma Westfalia Werkzeugcompany GmbH & Co KG. Durch Solarzellen laden sich die Akkus tagsüber auf und nachts kann sich die Lampe mittels Dämmerungsschalter selbstständig einschalten – eine perfekte Tötungsmaschine!

    Insekten bilden die artenreichste Tiergruppe in unserem Ökosystem. Als Nahrungsgrundlage für viele Tierarten haben sie für den Erhalt der Artenvielfalt eine große Bedeutung. Viele Insektenarten sind zunehmend im Fortbestand gefährdet. Etwa 30 Prozent der nachtaktiven Großschmetterlinge und etwa jeder zweite Kleinschmetterling sind im Bestand bedroht. Viele Insekten haben einen großen Aktionsradius, so dass bereits eine einzelne Falle eine enorme Schadwirkung für eine relativ große Fläche haben kann.



    Stoppen Sie mit dem NABU den unsinnigen Insektenmord!


  • Verzichten Sie auf den Kauf von Insektenvernichterlampen.

  • Melden Sie dem NABU deutsche Unternehmen, die Insektenvernichterlampen für den Außenbetrieb anbieten: info@NABU.de

Für Rückfragen

Julian Heiermann
NABU-Insektenexperte
Julian.Heiermann@NABU.de

Fragen und Antworten

Der NABU klärt auf

 
 
 
 
 

Beispiel „Solar-Insektenvernichter“ der Firma Westfalia Werkzeugcompany GmbH & Co KG:

Bei Westfalia wurde bei der Recherche des NABU am 17. Juli 2012 eine Insektenvernichterlampe im Angebot gefunden, die für die Außenanwendung konzipiert wurde und bei Betrieb sogar völlig automatisch Nacht für Nacht unselektiv zahlreiche Insekten töten kann (Foto oben). Die Falle bezieht ihren Strom durch Akkus, die bei Tageslicht durch ein Solarmodul aufgeladen werden. Ein Dämmerungsschalter kann die Falle automatisch steuern, diese bei Dunkelheit selbstständig anschalten und auch wieder abschalten.

Durch die Kombination von Solarzellen und Dämmerungsschalter kann eine im Freien positionierte Falle dieses Typs so lange als Totschlagfalle fungieren, bis nicht nur ein Großteil der Insektenwelt, sondern auch die Technik der Lampe irgendwann ihren „Geist“ aufgegeben hat. Doch dies kann lange dauern! Laut Hersteller haben die LED der Lampe eine Leuchtdauer von rund 50.000 Stunden. Unabhängig von der Lebenszeit der Akkus entspricht dies über 7.000 Sommernächten oder etwa elf Jahre am Stück.

mehr Ergebnisse der NABU-Recherchen zu Insektenvernichterlampen


NABU-Forderungen

Der NABU fordert Aufklärung und Achtung des BundesartenschutzgesetzesHändler führen Kunden in die Irre

Händler müssen den Verkauf der Insektenvernichterlampen für den Außenbereich einstellen. Wenn Sie Geräte für den Innenbereich anbieten, müssen sie den Verbraucher über die Gefährdung der Insekten aufklären. mehr Mehr


Herzlichen Dank!

Unser Dank geht an Ursula Baur vom NABU-Bundesfachausschuss Entomologie, die uns maßgeblich bei der Internetrecherche unterstützt hat.

Weitere Datengrundlage: Pretscher, P. (2000): Einsatz eines elektrischen „Fly-Killers“ im Außenbereich. – Natur und Landschaft 75(4), 165-166.


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