NABU.de Themen Artenschutz Was kann ich tun? Protest gegen Insektenkiller Fakten und Forderungen

Händler führen Kunden in die Irre

Händler führen Kunden in die Irre

Der NABU fordert Aufklärung und Achtung des Bundesartenschutzgesetzes

Insektenvernichterfallen arbeiten unselektiv und locken daher ungerichtet Insekten verschiedenster Arten an. Da ein Großteil unserer Insekten auch nachaktiv ist, ist die Anzahl an betroffenen Arten sehr groß. Das Ergebnis einer Untersuchung auf einem Balkon im Bonner Stadtgebiet zeigt:

Insektenkillerlampe - Arten

Die Insektenvernichter sind ein schlechtes Mittel gegen Mücken. NABU-Tipps gegen lästige Mücken


In nur zehn Tagen gingen insgesamt 3.742 Individuen verschiedener Insektenarten in die Falle. Der Anteil an Stechmücken betrug lediglich 1,4 Prozent. Die überwiegende Anzahl der Tiere bestand aus harmlosen Zweiflüglern und auch nachtaktiven Schmetterlingen! Knapp 500 Schmetterlinge wurden getötet. Für den Artenschutz erschütternd: Denn 30 Prozent der nachtaktiven Großschmetterlinge und etwa jeder zweite Kleinschmetterling stehen auf der Roten Liste.

NABU wendet sich an Händler der Insektenvernichter

Im Juni und Juli 2012 hat der NABU im Internet und Werbeprospekten stichprobenartig nach Insektenvernichterfallen und entsprechenden Angebote von deutschen Unternehmen recherchiert. Das Ergebnis ist ernüchternd und zeigt dringenden Handlungsbedarf.

Etwa jedes zweite Gerät wird ohne Anwendungshinweis verkauft und über jedes zehnte Gerät wird speziell für die Außenanwendung konzipiert oder beworben. (zum Vergrößern klicken)

Von 264 angebotenen Geräten deutscher Händler zeigt ein erschreckendes Ergebnis: Jedes zweite Gerät wurde ohne Warnhinweis verkauft und über jedes zehnte Produkt wurde sogar speziell für den Outdoor-Betrieb (Garten, Balkon, Terrasse, Camping) beworben. Bei 37 Prozent der Produktbeschreibungen weisen Händler zwar auf das Verbot der Außenanwendung hin, weil durch den Betrieb der Lampen auch nützliche Insekten getötet werden können, doch in keiner Beschreibung wurde auf die Problematik eingegangen, dass der Betrieb gegen das Naturschutzgesetz verstößt und geschützte Insekten gefährdet.

Killergerät-Verkauf muss sofort stoppen!

Händler müssen den Verkauf der Insektenvernichterlampen für den Außenbereich einstellen. Wenn Sie Geräte für den Innenbereich anbieten, müssen sie den Verbraucher über die Gefährdung der Insekten aufklären. Für den Privathaushalt fordert der NABU einen sehr umsichtigen Umgang mit den Geräten und die Beachtung des Naturschutzrechtes. In betrieblichen, hygienebedingten Situationen kann der Einsatz professioneller Geräte zur Insektenabwehr in Gebäuden seine Berechtigung haben. Dies gilt zum Beispiel für Betriebe der Lebensmittelproduktion oder Medizintechnik.

Deshalb fordert der NABU:

1) Gesetzliche Untersagung des Verkaufs von Insektenvernichterlampen speziell für den Betrieb im Freien (Balkon, Terrasse, Garten, Camping, Solarbetrieb etc.)

2) Insektenvernichterlampen, die sich durch ihre Bauweise sowohl für den Innen- wie auch für den Außenbetrieb eignen, müssen mit einem Warnhinweis versehen werden, der auf die Gesetzeslage (Bundesnaturschutzgesetz) und auf die Artenschutzproblematik hinweist. Der Warnhinweis muss sowohl auf dem Gerät selbst, der Verpackung und bereits in der Produktbeschreibung im Katalog oder Internet aufgeführt sein.

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Der Betrieb von Insektenvernichterfallen verstößt gegen das Naturschutzgesetz! Geschützte Insekten werden nicht nur gefährdet, sondern unsinnigerweise getötet. Stoppen Sie jetzt das Artensterben in unseren Gärten! mehr Mehr

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