NABU.de Themen Artenschutz Was kann ich tun? Protest gegen Insektenkiller
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Stoppt das unsinnige Morden gefährdeter Insekten
Der Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz wird klar durch die Händler gefördert! Jede zweite Insektenvernichterfalle wird ohne Hinweis verkauft, dass diese draußen verboten ist. Über jedes zehnte Produkt wurde sogar speziell für den Outdoor-Betrieb beworben. So sterben Tausende bedrohte Insekten einen unsinnigen Tod!
Mehr zum Hintergrund
Der NABU hat 21 Händler und Unternehmen gezielt angeschrieben, auf den Missstand hingewiesen und die NABU-Forderungen vorgetragen. Erste der angeschriebenen Unternehmen haben bereits geantwortet und teilweise strittige Produkte aus dem Angebot genommen. Andere Händler haben zumindest ihre Produktbeschreibung auf deren Webseiten dementsprechend ergänzt und dies bei zukünftigen Werbeprospekten zugesagt.
Einige Unternehmen beraten noch intern, ob sie Geräte aus dem Verkauf nehmen oder die Produktbeschreibungen entsprechend ergänzen möchten. Ein Teil der angeschriebenen Firmen scheinen unsere Forderungen zu ignorieren und aussitzen zu wollen.
Der Protest richtete sich an folgende Unternehmen
| Unternehmen | Reaktion bis Aktionsende, 23. August 2012 |
| ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG | bisher keine Rückmeldung erhalten |
| bmf - business mit fun GmbH & Co. KG | bisher keine Rückmeldung erhalten |
| Relaxdays GmbH | bisher keine Rückmeldung erhalten |
| Westfalia Werkzeugcompany GmbH & Co KG | keine Herausnahme des strittigen Produkts, lediglich ergänzender Hinweis auf der Webseite |
| absolut-garten | Sachlage soll geprüft werden |
| amazon.de | Sachlage soll geprüft werden |
| Baumarkt Praktiker Online GmbH | Sachlage soll geprüft werden |
| OHG NETTO Supermarkt GmbH & Co. | Stellungnahme ist angefordert |
| real,- SB-Warenhaus GmbH | Anmerkung: wurde nicht angeschrieben |
Wie geht es weiter?
- Der NABU wird die Versprechungen der Unternehmen, dass hinreichend auf das Verbot der Außenanwendung hingewiesen wird, weiterhin überprüfen.
- Beim Bundesumweltministerium läuft die Anfrage, ob von Seiten des Gesetzgebers sogenannte Outdoor-Geräte nicht im Vorhinein verboten und die Unternehmen auf eine ausreichende Information zur Anwendungsbeschränkung verpflichtet werden können.
- Der Markt soll weiterhin kritisch unter die Lupe genommen werden. Bei Bedarf will der NABU weitere Unternehmen anschreiben und wenn nötig, sollen „schwarze Schafe“ öffentlich benannt werden.

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