NABU.de Themen Artenschutz Was kann ich tun? Protest gegen Insektenkiller

Protest-Aktion ist abgeschlossen

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Stoppt das unsinnige Morden gefährdeter Insekten

Insektenkillerlampe

Der Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz wird klar durch die Händler gefördert! Jede zweite Insektenvernichterfalle wird ohne Hinweis verkauft, dass diese draußen verboten ist. Über jedes zehnte Produkt wurde sogar speziell für den Outdoor-Betrieb beworben. So sterben Tausende bedrohte Insekten einen unsinnigen Tod!
Mehr zum Hintergrund

Der NABU hat 21 Händler und Unternehmen gezielt angeschrieben, auf den Missstand hingewiesen und die NABU-Forderungen vorgetragen. Erste der angeschriebenen Unternehmen haben bereits geantwortet und teilweise strittige Produkte aus dem Angebot genommen. Andere Händler haben zumindest ihre Produktbeschreibung auf deren Webseiten dementsprechend ergänzt und dies bei zukünftigen Werbeprospekten zugesagt.

Einige Unternehmen beraten noch intern, ob sie Geräte aus dem Verkauf nehmen oder die Produktbeschreibungen entsprechend ergänzen möchten. Ein Teil der angeschriebenen Firmen scheinen unsere Forderungen zu ignorieren und aussitzen zu wollen.


Der Protest richtete sich an folgende Unternehmen


Unternehmen Reaktion bis Aktionsende, 23. August 2012
ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG bisher keine Rückmeldung erhalten
bmf - business mit fun GmbH & Co. KG bisher keine Rückmeldung erhalten
Relaxdays GmbH bisher keine Rückmeldung erhalten
Westfalia Werkzeugcompany GmbH & Co KG keine Herausnahme des strittigen Produkts, lediglich ergänzender Hinweis auf der Webseite
absolut-garten Sachlage soll geprüft werden
amazon.de Sachlage soll geprüft werden
Baumarkt Praktiker Online GmbH Sachlage soll geprüft werden
OHG NETTO Supermarkt GmbH & Co. Stellungnahme ist angefordert
real,- SB-Warenhaus GmbH Anmerkung: wurde nicht angeschrieben



Wie geht es weiter?

  • Der NABU wird die Versprechungen der Unternehmen, dass hinreichend auf das Verbot der Außenanwendung hingewiesen wird, weiterhin überprüfen.
  • Beim Bundesumweltministerium läuft die Anfrage, ob von Seiten des Gesetzgebers sogenannte Outdoor-Geräte nicht im Vorhinein verboten und die Unternehmen auf eine ausreichende Information zur Anwendungsbeschränkung verpflichtet werden können.
  • Der Markt soll weiterhin kritisch unter die Lupe genommen werden. Bei Bedarf will der NABU weitere Unternehmen anschreiben und wenn nötig, sollen „schwarze Schafe“ öffentlich benannt werden.

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