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Cites-Konferenzen
Worum geht's?
CITES regelt, welche Arten wie gehandelt werden dürfen
Vom 3. bis 14. März 2013 findet in Bangkok/Thailand die 16. Konferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) statt. Mehr als 2.000 Delegierte aus 177 Ländern kommen auf der Konferenz für zwei Wochen zusammen, um über das Schicksal vieler Tierarten zu entscheiden – darunter fünf Haiarten, fünf Rochenarten und der Eisbär.
CITES COP16 - welche Länder stellen welche Anträge (Auszug) auf einer größeren Karte anzeigen
Welche Arten können durch strenge Handelsgebote geschützt werden? Die Übersichtskarte zeigt, welche Länder welche Anträge gestellt haben. Es handelt sich nur um einen Auszug.
Über CITES
Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) reguliert seit 1975 den internationalen Handel mit wilden Tier- und Pflanzenarten. Ziel des Abkommens ist, eine Art nicht durch den internationalen Handel auszurotten.Das Abkommen kennt drei Schutzkategorien - die sogenannten Anhänge. Je nach Gefährdungsgrad einer Art kommt sie in die Anhänge und damit Schutzkategorie I bis III, was bestimmte Rechtsfolgen nach sich zieht.
Was bedeuten die Anhänge?
Auch über den Schutz von Eisbären wird diskutiert.
- Anhang I
Hier sind derzeit rund 1000 Arten gelistet, die akut vom Aussterben bedroht sind. Jeder kommerzielle Handel mit diesen Arten ist verboten. Dazu gehört beispielsweis auch der Schneeleopard. - Anhang II
Hier sind rund 33.000 Arten gelistet, die mittelfristig vom Aussterben bedroht sind. - Anhang III
In diesem Anhang stehen 200 Arten, bei denen der Handel in einzelnen Staaten lokal reguliert ist.
Brasilien, Costa Rica und Honduras haben die Anhang II- Listung für drei Hammerhai-Arten beantragt.
Die Anhänge regulieren, ob, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen eine Tier- oder Pflanzenart (und Teile davon oder Erzeugnisse daraus) international gehandelt werden dürfen. Eine vom Aussterben bedrohte Art wird in Anhang I gelistet. Hierfür besteht ein Handelsverbot. Bei den anderen Anhängen findet Handel mit den gefährdeten Arten weiter statt, ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Für eine Tier- oder Pflanzenart, die durch den internationalen Handel gefährdet ist, stellt die Listung auf einem CITES-Anhang die Chance auf eine Erholung des Bestandes dar. Wird zum Beispiel festgestellt, dass eine Anhang II-Listung nicht zu der notwendigen Erholung geführt hat, kann das in eine Hochstufung in Anhang I - absolutes Handelsverbot - münden. Erholt sich hingegen der Bestand einer auf Anhang I gelisteten Art, kann nach einem entsprechenden Antrag eine Herabstufung im Rahmen der Konferenz beschlossen werden. Danach darf die Art wieder gehandelt werden - jedoch unter strengen Auflagen.
Offizielle Seite der Konferenz (www.cites.org)
Weitere Infos
Kommerz schlägt Artenschutz
Der Rote Thunfisch ist vom Aussterben bedroht. Trotzdem sind weder Fischerei noch Handel mit dem Meeresräuber verboten. Auf der Artenschutzkonferenz (CITES) im März soll das Thema diskutiert werden. Ein Handelsverbot für den atlantischen Blauflossen-Thunfisch ist gescheitert.
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