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Worum geht's?
CITES regelt, welche Arten wie gehandelt werden dürfen
Vom 13. bis 25. März findet in Doha/Katar die 15. Konferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) statt. Mehr als 2.000 Delegierte aus 175 Ländern werden auf der Konferenz für zwei Wochen zusammenkommen, um über das Schicksal vieler Tierarten zu entscheiden – darunter acht Haiarten und der atlantische Blauflossen-Thunfisch.
CITES - Welche Länder stellen welche Anträge auf einer größeren Karte anzeigen
Die Übersichtskarte zeigt, welche Länder welche Anträge gestellt haben. (Es handelt sich nur um einen Auszug.)
Über CITES
Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) reguliert seit 1975 den internationalen Handel mit wilden Tier- und Pflanzenarten. Ziel des Abkommens ist, eine Art nicht durch den internationalen Handel auszurotten.Das Abkommen kennt drei Schutzkategorien - die sogenannten Anhänge. Je nach Gefährdungsgrad einer Art kommt sie in die Anhänge und damit Schutzkategorie I - III, was bestimmte Rechtsfolgen nach sich zieht.
Was bedeuten die Anhänge?
Auch über den Schutz von Schneeleoparden wird diskutiert.
- Anhang I
Hier sind derzeit rund 1000 Arten gelistet, die akut vom Aussterben bedroht sind. Jeder kommerzielle Handel mit diesen Arten ist verboten. Dazu gehört beispielsweis auch der Schneeleopard. - Anhang II
Hier sind rund 33.000 Arten gelistet, die mittelfristig vom Aussterben bedroht sind. - Anhang III
In diesem Anhang stehen 200 Arten, bei denen der Handel in einzelnen Staaten lokal reguliert ist.
Bald mehr Schutz? Palau und USA haben die Anhang II- Listung für den Hammerhai beantragt.
Die Anhänge regulieren, ob, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen eine Tier- oder Pflanzenart (und Teile davon oder Erzeugnisse daraus) international gehandelt werden dürfen. Eine vom Aussterben bedrohte Art wird in Anhang I gelistet. Hierfür besteht ein Handelsverbot. Bei den anderen Anhängen findet Handel mit den gefährdeten Arten weiter statt, ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Für eine Tier- oder Pflanzenart, die durch den internationalen Handel gefährdet ist, stellt die Listung auf einem CITES-Anhang die Chance auf eine Erholung des Bestandes dar. Wird z.B. festgestellt, dass eine Anhang II-Listung nicht zu der notwendigen Erholung geführt hat, kann das in eine Hochstufung in Anhang I - absolutes Handelsverbot - münden. Erholt sich hingegen der Bestand einer auf Anhang I gelisteten Art, kann nach einem entsprechenden Antrag eine Herabstufung im Rahmen der Konferenz beschlossen werden. Danach darf die Art wieder gehandelt werden - jedoch unter strengen Auflagen.
Offizielle Seite der Konferenz (www.cites.org)
Mehr zur CITES-COP 15 in Doha
Kommerz schlägt Artenschutz
Der Rote Thunfisch ist vom Aussterben bedroht. Trotzdem sind weder Fischerei noch Handel mit dem Meeresräuber verboten. Auf der Artenschutzkonferenz (CITES) im März soll das Thema diskutiert werden. Ein Handelsverbot für den atlantischen Blauflossen-Thunfisch ist gescheitert.
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Ansprechpartner
Heike Finke
NABU-Expertin für internationalen Artenschutz
Heike.Finke@NABU.de
Claudia Praxmayer
BAG Internationaler Artenschutz
Claudia.Praxmayer@NABU.de
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NABU-Artenschutz-Experte
Tel.: 030-28 49 84 16 18
Magnus.Wessel@NABU.de
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