Naturschutz
heute Ausgabe 4/00 vom 22. November 2000
Kleines Meer, was
nun?
Interview mit dem
NABU-Landesvorsitzenden Mecklenburg-Vorpommern, Professor Detlef Czybulka,
zur Lage der Ostsee.
Große Fischfabrikschiffe dürfen in der Ostsee nicht arbeiten,
es stehen dort auch keine Ölplattformen und selbst das Ablassen
von Schiffsölresten ist inzwischen verboten. Also alles in Ordnung
in der Ostsee, Herr Czybulka?
Nein, Probleme haben wir leider genug. Seit dem Beginn der gemeinsamen
Ostsee-Umweltpolitik vor 25 Jahren hat sich gewiss manches verbessert.
Aber die Nährstoff- und Giftfracht aus den Flüssen zum Beispiel
ist noch viel zu hoch. Als kleines Binnenmeer mit einem langsamen Wasseraustausch
zum Atlantik hin hat die Ostsee darunter besonders zu leiden. Oder nehmen
Sie den gigantischen Kies- und Sandabbau, der den Meeresbewohnern ja
praktisch den Boden unter den "Füßen" wegzieht.
Das hat verheerende Folgen. Der überwiegende Teil des Sandes wird
übrigens im Küstenschutz verwendet. Dabei wird jedoch oft
hinten wieder schnell das abgeschwemmt, was vorne mit Mühe und
hohen Kosten künstlich aufgeschwemmt wurde. Hier sind neue Ideen
gefordert.
Sie sind Professor
der Rechte und als solcher auch im Vorstand des Ostseeinstituts
für See- und Umweltrecht aktiv. Was ist denn das Besondere
am Meeres-Umweltschutz?
Da muss ich etwas ausholen. Im Seerecht gibt es nämlich im Anschluss
an das Küstenmeer - bis 12 Meilen von der Küste aus - eine
so genannte Ausschließliche Wirtschaftszone, die 200 Seemeilen
weit raus reicht und deshalb auch 200-Meilen-Zone genannt wird. Dabei
gehört die 200-Meilen-Zone rechtlich zwar nicht zum Staatgebiet,
aber das jeweilige Küstenland hat hier bestimmte Hoheits- und Souveränitätsrechte.
Nach den 200 Meilen kommt dann das offene Meer und hier gelten nur völkerrechtliche
Übereinkommen, an denen sich einerseits nicht alle Staaten beteiligen
und die darüber hinaus sehr schwer zu kontrollieren sind.
Zu den staatlichen Rechten in der 200-Meilen-Zone gehört neben
Fischerei und Rohstoffabbau auch der Umweltschutz. "Die Staaten
sind verpflichtet, die Meeresumwelt zu schützen und zu bewahren"
heißt es im internationalen Seerechtsübereinkommen
wörtlich. Es gilt also das vernünftige Prinzip: Wer die Meere
ausbeutet, muss auch für ihren Schutz sorgen.
Aber beim konkreten Naturschutz ziert sich die Bundesrepublik bisher
leider, in ihrer eigenen 200-Meilen-Zone tätig zu werden. Ich darf
noch mal das Seerecht zitieren. Das verpflichtet die Staaten zu "Maßnahmen
zum Schutz und zur Bewahrung seltener oder empfindlicher Ökosysteme
sowie des Lebensraums gefährdeter, bedrohter oder vom Aussterben
bedrohter Arten und anderer Formen der Tier- und Pflanzenwelt des Meeres".
Das ist ja wohl nicht miss zu verstehen.
Naturschutz ist
laut Grundgesetz aber Sache der Bundesländer. Und die legen darauf
immer großen Wert.
An Land ja und auch in den Küstengewässern. Aber mit Naturschutz
in der 200-Meilen-Zone wollen sich die Länder nicht belasten. Der
Bund sollte hier die Initiative ergreifen, das wäre zweckmäßig
und verfassungsrechtlich auch zulässig. Da sind sich die Experten
einig.
Bisher sind die Meere im Bundesnaturschutzgesetz praktisch nicht vorgesehen.
Der Meeres-Naturschutz muss rein ins Gesetz, damit sämtliche Anforderungen
von der Eingriffsregelung bis zu den Schutzinstrumenten auch auf See
gelten. Sonst entsteht dort ein rechtsfreier Raum. Die Freiheit der
Meere, also zum Beispiel der Schiffsverkehr, wäre von Naturschutzmaßnahmen
ohnehin nicht tangiert.
Immerhin hat Bundesumweltminister Trittin jetzt beim Deutschen Naturschutztag
erklärt, er wolle die Eingriffsregelung auf die 200-Meilen-Zone
ausdehnen [Redetext
Trittin]. Auch Schutzgebiete und Artenschutzmaßahmen werden
mittelfristig kommen, da bin ich sicher. In Großbritannien etwa
hat das oberste Gericht im letzten Jahr entschieden, dass die Vogelschutzrichtlinie
und die Habitatrichtlinie der EU auch auf See gelten. Und das heißt
auch: Artenschutzmaßnahmen, zum Beispiel für die seltenen
Kaltwasserkorallen. Wenn Deutschland da nicht mitzieht, wird es unweigerlich
Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hageln.
Politik und Verwaltung sollten sich mal was trauen. Denkbar ist zum
Beispiel eine Mischverwaltung von Schutzgebieten: An Land und im Küstenmeer
ist das Land zuständig, für den anschließenden Meeresschutzteil
der Bund. Man muss offen sein für Kooperationen, die 200-Meilen-Zone
lädt zu solchen neuartigen Lösungen geradezu ein.
Lassen Sie uns
noch einmal zurück zur konkreten "Gefahrenlage" in der
Ostsee kommen. Ich meine damit die geplanten riesigen Meeres-Windparks
[NABU-Pressemitteilung].
Nach Angaben des zuständigen Bundesamtes für Seeschifffahrt
und Hydrografie sind in Nord- und Ostsee zusammen rund 100 solcher Anlagen
in Vorbereitung. Was ist davon zu halten?
Ehrlich gesagt: Wie sich solche Anlagen auf die Meereswelt auswirken
werden, auf die Fischschwärme oder auch auf die Zugwege der Vögel,
das weiß heute noch niemand so genau. Angesichts der Erfahrungen
an Land - und bei der Errichtung von Brücken oder Ölplattformen
im Meer - sind die Befürchtungen jedenfalls groß. Also muss
man Vorsicht walten lassen.
Sicher wird man uns Naturschützern von interessierter Seite schnell
vorwerfen, wir wollten nur blockieren, wird uns als ewige Neinsager
und Feinde regenerativer Energien abstempeln. Das ist natürlich
Unsinn, schließlich ist der NABU generell für die Windkraftnutzung.
Aber es gibt einfach ungeeignete Standorte, das wird jeder vernünftige
Mensch einsehen. Nehmen wir nur mal die Oderbank. Das ist ein großes
Gebiet weit draußen, bereits außerhalb der Küstenzone,
aber nur acht bis zehn Meter flach. Dort ließen sich sicher kostengünstig
Windräder aufbauen. Aber die Oderbank ist auch ein eminent wichtiges
Laichschongebiet und das größte Überwinterungsgebiet
für Seevögel in der südlichen Ostsee.
Und wie kommen
wir da voran? Die Anlagenbetreiber wollen ja Planungssicherheit.
Planungssicherheit ist ein gutes Stichwort. Von vorsorgender Planung
kann nämlich keine Rede sein. Das besagte Seeschifffahrtsamt prüft
die Anlagen bisher nur jeweils im konkreten Einzelfall. Mein Vorschlag:
Es sollte erst einmal eine kleinere Pilotanlage auf einem unstrittigen
Standort gebaut werden, um die Umweltauswirkungen von Meeres-Windanlagen
einschätzen zu können. Es nutzt ja nichts, wenn über
Harmlosigkeit oder Gefährlichkeit wild spekuliert wird. Und wenn
wir mehr wissen, muss eine Gesamtplanung herbei - wie an Land auch,
mit Ausschlussgebieten und mit Eignungsgebieten. Dann weiß jeder,
woran er ist.
Mit Professor Czybulka
sprach Helge May.
Mehr zum Thema Meere:
Hauptartikel Schutz
der Meere * Bücher
und CDs * Irischer
Hafenspaziergang * Tümmler
in Nord- und Ostsee *
Wale erleben und erforschen
Naturschutz heute,
Ausgabe 4/00 vom 22. November 2000
Naturschutz
heute ist das Mitgliedermagazin des 1899 gegründeten Naturschutzbundes
Deutschland (NABU). Mehr über den NABU und seine Aktivitäten
unter www.NABU.de.
Inhaltsverzeichnis
Ausgabe 4/00