Naturschutz heute – Ausgabe 4/00 vom 22. November 2000


Kleines Meer, was nun?

Interview mit dem NABU-Landesvorsitzenden Mecklenburg-Vorpommern, Professor Detlef Czybulka, zur Lage der Ostsee.


Große Fischfabrikschiffe dürfen in der Ostsee nicht arbeiten, es stehen dort auch keine Ölplattformen und selbst das Ablassen von Schiffsölresten ist inzwischen verboten. Also alles in Ordnung in der Ostsee, Herr Czybulka?


Nein, Probleme haben wir leider genug. Seit dem Beginn der gemeinsamen Ostsee-Umweltpolitik vor 25 Jahren hat sich gewiss manches verbessert. Aber die Nährstoff- und Giftfracht aus den Flüssen zum Beispiel ist noch viel zu hoch. Als kleines Binnenmeer mit einem langsamen Wasseraustausch zum Atlantik hin hat die Ostsee darunter besonders zu leiden. Oder nehmen Sie den gigantischen Kies- und Sandabbau, der den Meeresbewohnern ja praktisch den Boden unter den "Füßen" wegzieht. Das hat verheerende Folgen. Der überwiegende Teil des Sandes wird übrigens im Küstenschutz verwendet. Dabei wird jedoch oft hinten wieder schnell das abgeschwemmt, was vorne mit Mühe und hohen Kosten künstlich aufgeschwemmt wurde. Hier sind neue Ideen gefordert.

Sie sind Professor der Rechte und als solcher auch im Vorstand des Ostseeinstituts für See- und Umweltrecht aktiv. Was ist denn das Besondere am Meeres-Umweltschutz?

Da muss ich etwas ausholen. Im Seerecht gibt es nämlich im Anschluss an das Küstenmeer - bis 12 Meilen von der Küste aus - eine so genannte Ausschließliche Wirtschaftszone, die 200 Seemeilen weit raus reicht und deshalb auch 200-Meilen-Zone genannt wird. Dabei gehört die 200-Meilen-Zone rechtlich zwar nicht zum Staatgebiet, aber das jeweilige Küstenland hat hier bestimmte Hoheits- und Souveränitätsrechte. Nach den 200 Meilen kommt dann das offene Meer und hier gelten nur völkerrechtliche Übereinkommen, an denen sich einerseits nicht alle Staaten beteiligen und die darüber hinaus sehr schwer zu kontrollieren sind.

Zu den staatlichen Rechten in der 200-Meilen-Zone gehört neben Fischerei und Rohstoffabbau auch der Umweltschutz. "Die Staaten sind verpflichtet, die Meeresumwelt zu schützen und zu bewahren" heißt es im internationalen Seerechtsübereinkommen wörtlich. Es gilt also das vernünftige Prinzip: Wer die Meere ausbeutet, muss auch für ihren Schutz sorgen.

Aber beim konkreten Naturschutz ziert sich die Bundesrepublik bisher leider, in ihrer eigenen 200-Meilen-Zone tätig zu werden. Ich darf noch mal das Seerecht zitieren. Das verpflichtet die Staaten zu "Maßnahmen zum Schutz und zur Bewahrung seltener oder empfindlicher Ökosysteme sowie des Lebensraums gefährdeter, bedrohter oder vom Aussterben bedrohter Arten und anderer Formen der Tier- und Pflanzenwelt des Meeres". Das ist ja wohl nicht miss zu verstehen.

Naturschutz ist laut Grundgesetz aber Sache der Bundesländer. Und die legen darauf immer großen Wert.

An Land ja und auch in den Küstengewässern. Aber mit Naturschutz in der 200-Meilen-Zone wollen sich die Länder nicht belasten. Der Bund sollte hier die Initiative ergreifen, das wäre zweckmäßig und verfassungsrechtlich auch zulässig. Da sind sich die Experten einig.
Bisher sind die Meere im Bundesnaturschutzgesetz praktisch nicht vorgesehen. Der Meeres-Naturschutz muss rein ins Gesetz, damit sämtliche Anforderungen von der Eingriffsregelung bis zu den Schutzinstrumenten auch auf See gelten. Sonst entsteht dort ein rechtsfreier Raum. Die Freiheit der Meere, also zum Beispiel der Schiffsverkehr, wäre von Naturschutzmaßnahmen ohnehin nicht tangiert.

Immerhin hat Bundesumweltminister Trittin jetzt beim Deutschen Naturschutztag erklärt, er wolle die Eingriffsregelung auf die 200-Meilen-Zone ausdehnen [Redetext Trittin]. Auch Schutzgebiete und Artenschutzmaßahmen werden mittelfristig kommen, da bin ich sicher. In Großbritannien etwa hat das oberste Gericht im letzten Jahr entschieden, dass die Vogelschutzrichtlinie und die Habitatrichtlinie der EU auch auf See gelten. Und das heißt auch: Artenschutzmaßnahmen, zum Beispiel für die seltenen Kaltwasserkorallen. Wenn Deutschland da nicht mitzieht, wird es unweigerlich Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hageln.

Politik und Verwaltung sollten sich mal was trauen. Denkbar ist zum Beispiel eine Mischverwaltung von Schutzgebieten: An Land und im Küstenmeer ist das Land zuständig, für den anschließenden Meeresschutzteil der Bund. Man muss offen sein für Kooperationen, die 200-Meilen-Zone lädt zu solchen neuartigen Lösungen geradezu ein.

Lassen Sie uns noch einmal zurück zur konkreten "Gefahrenlage" in der Ostsee kommen. Ich meine damit die geplanten riesigen Meeres-Windparks [NABU-Pressemitteilung]. Nach Angaben des zuständigen Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie sind in Nord- und Ostsee zusammen rund 100 solcher Anlagen in Vorbereitung. Was ist davon zu halten?

Ehrlich gesagt: Wie sich solche Anlagen auf die Meereswelt auswirken werden, auf die Fischschwärme oder auch auf die Zugwege der Vögel, das weiß heute noch niemand so genau. Angesichts der Erfahrungen an Land - und bei der Errichtung von Brücken oder Ölplattformen im Meer - sind die Befürchtungen jedenfalls groß. Also muss man Vorsicht walten lassen.

Sicher wird man uns Naturschützern von interessierter Seite schnell vorwerfen, wir wollten nur blockieren, wird uns als ewige Neinsager und Feinde regenerativer Energien abstempeln. Das ist natürlich Unsinn, schließlich ist der NABU generell für die Windkraftnutzung. Aber es gibt einfach ungeeignete Standorte, das wird jeder vernünftige Mensch einsehen. Nehmen wir nur mal die Oderbank. Das ist ein großes Gebiet weit draußen, bereits außerhalb der Küstenzone, aber nur acht bis zehn Meter flach. Dort ließen sich sicher kostengünstig Windräder aufbauen. Aber die Oderbank ist auch ein eminent wichtiges Laichschongebiet und das größte Überwinterungsgebiet für Seevögel in der südlichen Ostsee.

Und wie kommen wir da voran? Die Anlagenbetreiber wollen ja Planungssicherheit.

Planungssicherheit ist ein gutes Stichwort. Von vorsorgender Planung kann nämlich keine Rede sein. Das besagte Seeschifffahrtsamt prüft die Anlagen bisher nur jeweils im konkreten Einzelfall. Mein Vorschlag: Es sollte erst einmal eine kleinere Pilotanlage auf einem unstrittigen Standort gebaut werden, um die Umweltauswirkungen von Meeres-Windanlagen einschätzen zu können. Es nutzt ja nichts, wenn über Harmlosigkeit oder Gefährlichkeit wild spekuliert wird. Und wenn wir mehr wissen, muss eine Gesamtplanung herbei - wie an Land auch, mit Ausschlussgebieten und mit Eignungsgebieten. Dann weiß jeder, woran er ist.

Mit Professor Czybulka sprach Helge May.


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Naturschutz heute, Ausgabe 4/00 vom 22. November 2000


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