NABU.de NABU Naturschutz heute Jahrgang 2003 Heft 2 Natura 2000

Naturschutz aus einem Guss

Vom Werden des Schutzgebietssystems Natura 2000

von Friedrich Wulf und Claus Mayr

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Wald mit Totholz

Frage: Was haben bodensaure Buchenwälder, orchideenreiche Trockenrasen und die Gelbbauchunke gemeinsam? Antwort: Diese Arten und Lebensräume kommen alle ausschließlich oder hauptsächlich in der Europäischen Union vor. Und damit trägt die EU eine weltweite Verantwortung für deren Erhalt.

Um der Verantwortung für das gemeinsame Naturerbe nachzukommen, haben die Umweltminister der EU-Staaten bereits 1992 eine Art europäisches Naturschutzgesetz verabschiedet, die so genannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH genannt. Wie der Name schon sagt, geht es dabei um den Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen. Alleine in Deutschland betrifft dies 87 unterschiedliche Lebensraumtypen sowie 112 Tier- und Pflanzenarten, für die gezielte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Europaweites Netz

Brandgans

Auch die Vogelschutzgebiete sind Teil von Natura 2000.

Im Mittelpunkt steht dabei "Natura 2000", eine EU-weites Netz von Schutzgebieten. In dieses Netz sollen auch die Vogelschutzgebiete nach der schon seit 1979 gültigen EG-Vogelschutzrichtlinie eingegliedert werden. Das Netz soll so gestrickt sein, dass es "den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleistet." Aus dem Bürokratendeutsch übersetzt heißt das: Die Staaten haben dafür zu sorgen, dass Natura 2000 alle europaweit bedeutsamen Arten und Lebensräume wirksam und dauerhaft schützt.

Drei Jahre nach Inkrafttreten der FFH-Richtlinie, also 1995, sollten laut Fahrplan die potenziellen Schutzgebiete vorgeschlagen und nach einem Konsultationsprozess zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2004 als Schutzgebiete rechtskräftig ausgewiesen sein. Dieses ehrgeizige Vorhaben hatten die Umweltminister einstimmig beschlossen.

Doch nicht nur in Deutschland ist es ein beliebtes Politikerspiel, im EU-Ministerrat einer Sache zuzustimmen, und dann zuhause nicht mehr dazu zu stehen, sondern mit dem Finger auf "die da in Brüssel" zu zeigen, obwohl man es doch selbst war. So ist es leider nicht verwunderlich, dass der schöne Zeitplan inzwischen längst Makulatur ist. Selbst für die Umsetzung der FFH-Richtlinie ins nationale Recht benötigte die damalige Bundesregierung einen unsanften Tritt in Form einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof im Jahr 1997.

Politiker spielen auf Zeit
Bei der inhaltlichen Umsetzung kommt erschwerend hinzu, dass laut Grundgesetz für den Naturschutz die Bundesländer zuständig sind. Selbst zwei Jahre nach Ablauf der Frist war aus Deutschland noch kein einziges Gebiet nach Brüssel gemeldet worden. Die Landesregierungen blockten ab - vor allem, weil Natura-2000-Gebiete einer Verschlechterungssperre unterliegen. Der Bau einer Autobahn durch ein Gebiet oder der Ausbau eines Flughafens wären zweifellos eine Verschlechterung für die Natur und solche Vorhaben wollten sich die Politiker nicht verbauen.

Flachküste Ostsee

Natürliche Ostseeküste

In ihrer Bauernschläue übersahen die Politiker, dass die Gebiete nach objektiven wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt werden müssen. Handelt es sich also zum Beispiel um eine artenreiche Bergwiese oder lebt dort eine große Fledermaus-Kolonie, dann ist das Gebiet automatisch Natura-2000-würdig und muss vorgeschlagen werden.

Genau dies taten die Länder aber nicht, deshalb setzten an dieser Stelle nun die Naturschutzverbände an. In jahrelanger, mühevoller Kleinarbeit übernahmen NABU, BUND und eine Reihe regionaler Verbände die Aufgabe der Landesregierungen, erarbeiteten entsprechende Gebietsvorschläge und stellten diese - wie der NABU schon bei den Vogelschutzgebieten - den offiziellen Gebietsmeldungen als Messlatte gegenüber. Mit Erfolg: Eine ganze Reihe Gebietsvorschläge wurden in die offiziellen Gebietsmeldungen aufgenommen. Seit 1998 steigt die Zahl der gemeldeten FFH-Gebiete nicht zuletzt aufgrund des Druckes der Verbände stetig an. In vielen Bundesländern werden in den gemeldeten wie auch in den "potenziellen" FFH-Gebieten der Verbändelisten geplante Bauprojekte darauf geprüft, ob sie mit den Erhaltungszielen der Gebiete vereinbar sind. Es gab schon Gerichtsurteile, in denen Straßenbauprojekte wegen der Lage in einem potenziellen FFH-Gebiet abgelehnt wurden. Und für die EU-Kommission sind die Verbändelisten hilfreich bei der Beurteilung der offiziellen Meldungen auf Vollständigkeit.

Deutschland muss nachsitzen
Aus naturräumlicher Sicht kann man Europa in mehrere Großregionen einteilen, den Mittelmeerraum zum Beispiel oder die Alpen, die mehr vom Atlantik bestimmte Region mit ihren milden Wintern und die so genannte kontinentale Region mit ihren kälteren Wintern. Für diese Regionen hat die EU in den letzten Jahren Expertenkonferenzen einberufen, damit die Natura-2000-Vorschläge geprüft werden, ob denn damit die Ziele der FFH-Richtlinie erreichbar sind.

Biogeografische Regionen

Biogeografische Regionen der EU. Hellblau ist die atlantische, hellgrün die kontinentale und violett die alpine Region.

An den Konferenzen zur atlantischen und zur kontinentalen Region im letzten Jahr haben die Experten des NABU teilgenommen, und in beiden Fällen waren die Ergebnisse für Deutschland gleich niederschmetternd: "Hausaufgaben nicht gemacht, nachsitzen! ", lautete das klare Urteil der EU. Defizite gab es bei nahezu allen Arten und Lebensräumen.

Damit wurde die Auffassung der Naturschutzverbände im wesentlichen bestätigt. Auch in einem ergänzenden persönlichen Gespräch im Januar 2003 in Brüssel wurde deutlich, wie hoch die Arbeit der Verbände, namentlich von BirdLife International und seinem deutschen Partner NABU, von der Europäischen Kommission geschätzt wird. "Wenn die Länder intelligent sind, nehmen sie die NABU-Liste", so ein hochrangiger Vertreter der EU-Kommission.

Vertragsstrafen drohen
Die Aufgabe für die Länder ist damit klar: sie müssen nun schnell weitere Gebiete nachmelden. Und die Länder müssen ihre Sache gut machen - denn wenn NABU, BUND und Experten am Jahresende wieder zu dem Ergebnis kommen, dass Deutschland nicht ausreichend gemeldet hat, kann dies böse Konsequenzen haben. Es droht ein weiteres Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und damit Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro täglich - rückwirkend ab Herbst 2001!

Zudem werden allmählich auch die benachbarten EU-Staaten ungeduldig, die ihre Meldung bereits abgeschlossen haben: da die Beurteilung der Vollständigkeit der Gebietsauswahl länderübergreifend für jede biogeografische Region erfolgt, blockiert Deutschland die Nachbarstaaten in der alpinen, atlantischen und der kontinentalen Region. Schutzgebiete können nicht ausgewiesen werden, der Vertragsnaturschutz kann nicht beginnen, ebenso wenig die Bestandsüberwachung. Und den Landnutzern sind beträchtlichen Fördermittel versperrt, die für Nutzungseinschränkungen in Natura-2000-Gebieten bereitstehen.

Kein Zurück mehr
Trotz dieser Einschränkungen und Verzögerungen steht jedoch fest, dass auch die Bundesrepublik unausweichlich auf dem Weg ist zu einem Schutzgebietsnetz, das die dauerhafte Bewahrung derjenigen Arten und Lebensraumtypen gewährleistet, für die Deutschland und Europa eine besondere Verantwortung besitzen. Dies ist zu einem ganz wesentlichen Teil den Naturschutzverbänden zu verdanken, allen voran dem NABU, der das Thema seit Anbeginn intensiv betreut hat und der die deutschen Verbände gegenüber der EU vertreten hat.

Zum Thema hat BirdLife International eine 20-seitige A4-Broschüre "Natura 2000" herausgegeben. Die deutsche Fassung gibt es gegen Einsendung von zwei Euro in Briefmarken beim NABU-Infoservice, 53223 Bonn.

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