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  Wann endlich abgeschaltet wird
Die Restlaufzeiten der 17 deutschen Atomkraftwerke

Atomkraftwerk Philippsburg Atomkraftwerk Philippsburg
Die schwarz-rote Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass am Atomausstieg festgehalten werden soll. Unter diesem Atomausstieg versteht man im allgemeinen die Vereinbarung, die die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 mit den vier Atomkraftwerke betreibenden Energiekonzernen getroffen hat – der so genannte Atomkonsens. Diese Vereinbarung enthält im Kern die Regelung, dass die Betriebsgenehmigung eines jeden Atomkraftwerks abläuft, wenn dieses eine bestimmte Strommenge produziert hat. Diese Strommengen sind für jeden Reaktor individuell festgelegt und so berechnet, dass sich gemessen an der bisherigen durchschnittlichen jährlichen Stromproduktion eine Gesamtlaufzeit von 32 Jahren ergibt.

Aufgrund dieser Regelung sind bereits zwei Reaktoren abgeschaltet worden: Das im Jahr 1968 in Betrieb genommene Atomkraftwerk Obrigheim und der aus dem Jahr 1972 stammende Reaktor in Stade.

 
  Fahrplan für Atomausstieg
Derzeit sind in Deutschland noch 17 Atomkraftwerke in Betrieb. Formal sähe der Fahrplan für die Abschaltung dieser Reaktoren wie folgt aus:

2008:
Biblis A
2009:
Biblis B
Brunsbüttel
Neckarwestheim I
Isar I
2010:
Esenshamm
2011:
Philippsburg I
2013:
Grafenrheinfeld
2015:
Krümmel
2016:
Gundremmingen B
Gundremmingen C
Grohnde
Philippsburg II
2018:
Brokdorf
2020:
Isar II
Emsland
2021:
Neckarwestheim II

 
  Vier geplante Reaktor-Abschaltungen in der laufenden Legislaturperiode
In der laufenden Legislaturperiode müssten demnach mindestens vier Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Zum einen orientiert sich das Abschaltdatum einzig an der produzierten Strommenge, so dass der Zeitpunkt durch Drosselung des Betriebs oder Stillstandszeiten hinausgezögert werden kann. Zum anderen können nach der Vereinbarung auch Strommengen von einem auf einen anderen Reaktor übertragen werden. In der Regel ist dies nur von alten auf neue oder von kleinen auf große Reaktoren möglich. Soll hingegen von neu auf alt übertragen werden, so ist die Zustimmung des Bundesumweltministers notwendig.

Verzögerungstaktik
Laufzeitenübertragung hat es auch in der noch jungen Geschichte des Atomausstiegs schon zweimal gegeben. So ist das Atomkraftwerk Stade bereits früher als vereinbart abgeschaltet worden. Die Betreiber können die nicht produzierte Reststrommenge auf ein anderes Kraftwerk übertragen, das damit länger laufen kann. Das Atomkraftwerk Obrigheim ist hingegen erst Anfang 2005 statt bereits 2002 vom Netz gegangen, nachdem das Bundesumweltministerium einer Übertragung von 5,5 Terawattstunden von Philippsburg I auf Obrigheim zugestimmt hatte.

Sei es durch solche Übertragung von Strommengen oder Tricksereien wie üppige Revisionszeiten oder gedrosselter Betrieb: Die Stromkonzerne werden auch in dieser Legislaturperiode einiges daran setzen, die Stillegung ihrer Atomkraftwerke hinauszuzögern, um diese in die nächste Legislaturperiode hinüber zu retten – immer in der Hoffnung auf eine künftige atomenergiefreundlichere Bundesregierung. Insofern sind die Signale, die wieder und wieder aus den Reihen von CDU und CSU bezüglich Atomausstieg kommen, höchst kontraproduktiv, denn die Konzerne vertagen überfällige Investitionsentscheidungen für innovative und effiziente Kraftwerkstechniken im konventionellen und erneuerbaren Bereich. Ein klares Signal gerade der großen Koalition aber, dass es beim Ausstiegsfahrplan bleiben wird, würde einen Investitionsschub auslösen.

Das Hinauszögern von Abschaltzeitpunkten durch Strommengenübertragungen hat im übrigen auch Grenzen. So gibt es für Biblis A eine Sondervereinbarung im Atomkonsens. Dieser Reaktor müsste umfassend nachgerüstet werden, soll er länger als definiert laufen; es ist abwegig, dass der Betreiber RWE entsprechend investiert. Auch eine Übertragung von Strommengen auf andere alte Reaktoren, die in den nächsten Jahren zur Stillegung anstehen, wäre höchst brisant. So war das Atomkraftwerk Brunsbüttel ebenso immer wieder in der sicherheitstechnischen Kritik und in Bezug auf Terrorgefahren hat auch die Reaktorsicherheitskommission festgestellt, dass der Schutz insbesondere bei den älteren Reaktoren unzureichend ist.

 

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