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  Obrigheim-Abschaltung erst Ende 2005
Umweltministerium und AKW-Betreiber einigen sich über Restlaufzeit

AKW Obrigheim
Das Bundesumweltministerium (BMU) und die Energie Baden-Württemberg (EnBW) haben sich auf eine Stilllegung des umstrittenen Atomkraftwerks Obrigheim bis spätestens 15. November 2005 geeinigt. Nach Angaben des Ministeriums soll ein entsprechender Vertrag noch vor Weihnachten unterzeichnet werden.

"Beide Seiten halten es zur Beseitigung der Ungewissheit und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten für zweckmäßig, die am 14. Oktober 2002 getroffene politische Einigung zur Strommengenübertragung von Philippsburg nach Obrigheim in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln", so das BMU in einer Presseverlautbarung. "Für die betroffenen Unternehmen, die zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit wird dadurch Rechtssicherheit geschaffen."

Gemäß Atomkonsens hätte der seit 1968 arbeitende Reaktor bereits Anfang 2003 abgeschaltet werden sollen. Für den NABU ist die nun gefundene Einigung deshalb auch kein Grund zum feiern. "Dass Obrigheim noch innerhalb der aktuellen Legislaturperiode stillgelegt wird, mag für die Bundesregierung einen gewissen symbolischen Wert haben. Aber von der Gefahrenlage her müsste dieser Schrottreaktor längst vom Netz sein", kommentiert NABU-Atomexperte Dr. Frank Musiol die Einigung.

Obrigheim ist der älteste noch Strom produzierende deutsche Atommeiler. Das Kraftwerk macht seit Jahren Schlagzeilen, weil lange Zeit Sicherheitsmängel unerkannt blieben und selbst die Betriebsgenehmigung möglicherweise unwirksam ist. Nach einem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim war Obrigheim 1990/91 sogar vom Netz genommen worden. Zur Zeit wird der Betrieb des Druckwasserreaktors offiziell nur "geduldet".

Da das Atomausstiegsgesetz keine festen Restlaufzeiten vorsieht, sondern nach Strommengen misst, hatte die EnBW eine Übertragung von Strommengen vom jüngeren AKW Philippsburg I auf Obrigheim beantragt. Der neue Vertrag legt nun fest, "dass über die genehmigten Elektrizitätsmengen von 5,5 Terrawatt-Stunden hinaus keine weiteren Strommengen auf Obrigheim übertragen werden dürfen.
 

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