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Die Windkraft drängt vom Land ins Meer

von Frank Musiol

 
 
Windräder
"Öl raus - Wind rein" heißt der Slogan, mit dem Greenpeace derzeit für die Offshore-Windenergienutzung wirbt. Er macht zunächst einmal darauf aufmerksam, dass unsere Meere längst keine unberührten Naturräume mehr sind. So wird in der Nordsee auf über 400 Bohrplattformen Öl und Gas gefördert - mit teilweise verheerenden Folgen für die Meeresökologie durch Bohrschlämme und Ölleckagen. Doch die Sache ist zu komplex, um es mit diesem einfachen Slogan abzuhandeln. Auch wenn natürlich das Ziel sein muss, mit erneuerbaren Energien wie der Windkraft zukünftig unsere fossilen Energieträger zu ersetzen, kommt doch zunächst eine weitere Belastung auf unsere Meere zu, die sorgfältig abzuwägen ist.

 
 
Offshorepark Horns Rev
Die Windenergie hat im vergangenen Jahrzehnt einen bis heute ungebrochenen Aufschwung erlebt. Bis Ende 2000 waren in Deutschland rund 9000 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 6100 Megawatt installiert, die etwa 2,5 Prozent des Strombedarfs decken. Auch wenn die Entwicklung derzeit noch ungebremst weiter geht, so ist doch unverkennbar, dass der Aufschwung in wenigen Jahren vorbei sein wird. Denn Windenergienutzung benötigt Flächen und diese stehen nun einmal nur begrenzt zur Verfügung.

Hundert Meter Rotor-Durchmesser
Dass dabei auch Standorte genutzt werden, auf denen beispielsweise Vorrang für den Vogelschutz hätte gelten müssen, haben in der Vergangenheit auch viele NABU-Gruppen schmerzlich erfahren. Zwar ließen sich solche Konflikte durch übergeordnete Raumordnungsplanungen in der Regel künftig vermeiden, doch bleibt festzuhalten, dass auch unter dem Aspekt der allgemeinen Akzeptanz – Bürgerinitiativen gegen Windenergie schießen seit einiger Zeit wie Pilze aus dem Boden – die Flächen allmählich knapp werden. Die Zukunft der Windenergienutzung in Deutschland liegt daher nach übereinstimmender Einschätzung von Politik und Windkraftindustrie auf dem Meer, also Offshore.

 
 
Turbinenmontage Turbinenmontage an der dänischen Offshore-Anlage Horns Rev
Die Vorteile liegen auf der Hand: Auf dem Meer weht der Wind noch viel beständiger als an der Küste. Experten gehen davon aus, dass die Stromausbeute über das Jahr etwa um 40 Prozent erhöht ist. Gleichzeitig ist beabsichtigt, Windräder einzusetzen, die die Leistung der bisher eingesetzten deutlich übertreffen. Während an Land bisher Anlage mit maximal etwa anderthalb Megawatt installiert wurden, sollen die Offshore-Anlagen vier bis fünf Megawatt leisten. Das bedeutet, dass sie einen Rotordurchmesser von rund 100 Metern haben werden. Rechnet man hoch, so werden weniger als 1000 Offshore-Anlagen den gleichen Beitrag zu unserer Stromversorgung leisten können wie die 9000 Landanlagen, die bis Ende 2000 aufgestellt waren.

Geht man weiter davon aus, dass die Windparks so weit draußen errichtet werden, dass sie weder die sichtbare Landschaft belasten, noch Menschen stören, so werden die Potenziale für diese Form der Energiegewinnung deutlich. Das Bundesumweltministerium geht in einer Studie davon aus, dass in den kommenden drei Jahrzehnten etwa 5000 Windräder in Nord- und Ostsee errichtet werden könnten, die dann 15 bis 20 Prozent unseres Strombedarfs abdecken würden. Zusammen mit den Anlagen an Land – die nicht mehr in ihrer Anzahl, wohl aber in ihrer Leistung ansteigen werden – würde die Windenergie dann annähernd so viel leisten wie heute die Atomkraft.

Unnötiger Zeitdruck
Die unbestreitbaren Offshore-Potenziale hat auch der Gesetzgeber bereits bei der Entwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes berücksichtigt und eine großzügige Vergütungsregelung getroffen, die einen wirtschaftlichen Betrieb von Offshore-Windparks gewährleisten soll. Denn mag auch deren Stromausbeute deutlich höher sein als an Land, wird gleiches zweifellos auch für die Errichtungskosten gelten. Die Regelung gilt allerdings nur für solche Windparks, die bis Ende 2006 in Betrieb genommen werden.

 
 
Mehr zu den NABU-Vorstellungen für Meeresschutzgebiete... NABU-Schutzgebietskarte Nordsee
Was als Deckel gedacht war, erweist sich heute als enormer Zeitdruck, der droht, eine sorgfältige Planung unter die Räder kommen zu lassen, so dass nach Auffassung des NABU hier dringender Überarbeitungsbedarf besteht. So hat in den vergangenen Jahren ein Windhundrennen um die besten Standorte stattgefunden. Eine Vielzahl von Betreiberfirmen hat inzwischen beim dafür zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie Anträge zur Errichtung von Windparks in den so genannten Ausschließlichen Wirtschaftszonen von Nord- und Ostsee gestellt – bisher insgesamt 20, davon 15 in der Nord- und 5 in der Ostsee. Darüber hinaus liegen bei den Behörden der Bundesländer zahlreiche weitere Anträge für Windparks in der küstennäheren Zwölf-Seemeilen-Zone vor.

Würden all diese Anträge, die kreuz und quer über das Meer verteilt sind und zusammen einige Tausend Windräder umfassen, unabhängig voneinander bewertet und genehmigt, würde der Naturschutz automatisch den Kürzeren ziehen. Denn es ist nicht nur der Mensch, der von Windkraftanlagen beeinträchtigt werden kann. Das Meer ist kein unbewohnter Raum, sondern ein empfindliches Ökosystem vor allem mit vielfältiger Tierwelt. Insbesondere für Vögel sind die Meere von besonderer Bedeutung – nicht nur als Lebensraum für Seevögel, sondern auch wegen ihrer Funktion als Zugräume. Würden Windparks dort errichtet, wo Vögel massenhaft im Höhenbereich der Rotoren ziehen, wären insbesondere bei nächtlichem Flug hohe Verlustraten kaum zu vermeiden.

Konfliktarme Flächen suchen
Um so wichtiger ist es, für die Windenergienutzung auf dem Meer von vornherein solche Flächen zu identifizieren, auf denen die geringsten Konflikte mit Naturschutzinteressen zu befürchten sind, und den Bau von Windparks nur dort zuzulassen - auch um einen Wildwuchs zu vermeiden. In diesem Sinne hat das Bundesumweltministerium (BMU) im Juni 2001 ein Positionspapier veröffentlicht, das einen Stufenplan vorsieht, der die Berücksichtigung von Naturschutzinteressen gewährleisten soll. Darin sind in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Flächen identifiziert worden, die zumindest als Suchraum für geeignete Standorte in Frage kommen. Dabei wurde deutlich, dass es in der Ostsee sehr schwierig – wenn nicht unmöglich – sein wird, Standorte zu finden. Diese Auffassung vertreten auch die Vogelschutzexperten des NABU.

 
 
Offshorepark
Der Stufenplan sieht nun vor, dass zunächst mögliche geeignete Flächen identifiziert und standortspezifische Voruntersuchungen durchgeführt werden. Nach 2003 sollen dann an diesen Standorten erste Pilotparks errichtet und während deren Bau und Betrieb weitere umwelt- und naturschutzbezogene Forschung durchgeführt werden. Die Pilotparks sollen so konzipiert werden, dass sie wirtschaftlich betrieben werden können – das BMU rechnet mit rund 40 Windrädern – und keinen präjudizierenden Charakter haben. Das bedeutet, wenn die Begleitforschung ergibt, ein Windpark an dieser Stelle ist nicht vertretbar, wird zumindest nicht weiter ausgebaut.

Mag man auch darüber diskutieren, ob der Zeitraum der Voruntersuchen länger, die Größe der Pilotparks kleiner und deren Anzahl auf einen einzigen beschränkt sein sollte. Prinzipiell ist das von BMU und BfN vorgeschlagene Vorgehen der richtige Weg. Den in den Startlöchern stehenden Betreiberfirmen geht das alles jedoch zu langsam. Und dabei ist das Recht auf ihrer Seite, denn nach der Seeanlagenverordnung haben sie einen Anspruch auf Bearbeitung und Entscheidung ihrer Anträge durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie – unabhängig davon, ob ihre Parks nun innerhalb oder außerhalb der vom Ministerium befürworteten Flächen liegen.

 
 
Offshorepark Horns Rev Offshoreanlage Horns Rev
Nun könnte man sagen: Der Bundesregierung, die so stolz auf ihren Konsens mit der Atomindustrie ist, muss es doch wohl gelingen, sich auch mit der ihr wohl gesonnenen Windkraftindustrie ins Einvernehmen über das Vorgehen zu setzen. Doch ist die Sachlage hier anders, denn es geht um etwas, was prinzipiell beide Seiten wollen und in der Regierungskoalition sehen längst nicht alle Akteure die Notwendigkeit, steuernd einzugreifen. Daher wäre das Setzen eines klaren Rechtsrahmens seitens des Gesetzgebers der bessere Weg und würde auch dem Bundesamt aus einer prekären Lage helfen.

Keinen direkten Einfluss hat die Bundesregierung jedoch darauf, was in der Zwölf-Seemeilen-Zone passiert. Auch wenn diese gänzlich außerhalb der von BMU und BfN für geeignet gehaltenen Gebiete liegt, haben hier haben die Bundesländer die Entscheidungshoheit und teilweise bereits ein eigenmächtiges Vorgehen angekündigt. Schon aus Gründen der Akzeptanz aber – all die hier geplanten Windparks würden gut sichtbar am Horizont platziert werden – sollten sich Bund und Länder ins Einvernehmen über den Stufenplan setzen. Auch wenn das bedeutet, dass die Bundesländer auf eigene Prestigeobjekte verzichten müssten.

Noch keine Serienreife
Der NABU wirbt nicht nur dafür, dass der nähere Horizont frei von Windrädern bleibt, indem die Planungen auf die küstenferneren Gebiete beschränkt werden. Der NABU fordert auch mehr Zeit für die Entscheidung, wo und in welchem Umfang letztlich Offshore-Windparks realisiert werden. Neben der Notwendigkeit, eine Suche nach den konfliktärmsten Standorten mit aller Sorgfalt durchzuführen, gibt es hierfür einen weiteren gewichtigen Grund: Die Fünf-Megawatt-Anlagen, mit denen der Wind auf dem Meer eingefangen werden soll, befinden sich noch in der Entwicklungsphase und können frühestens in zwei bis drei Jahren in Serie gehen - eher noch später. Bis sie in einer Anzahl zur Verfügung stehen, dass Windparks mit mehreren hundert Anlagen gebaut werden können, wird voraussichtlich noch ein Jahrzehnt vergehen.

Die Betreiber wollen nicht so lange warten und derweil schon mal mit kleineren Anlagen von etwa zwei Megawatt loslegen. Das auch auf dem Meer knappe Gut der geeigneten Flächen jedoch so zu besetzen, während dort wenige Jahre später mit größeren Anlagen mehr als die doppelte Strommenge geerntet werden könnte - das wäre glatte Ressourcenverschwendung.

 

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