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  Der Wolf bleibt streng geschützt
Schweizer Regierung scheitert mit Antrag beim Europarat

27. November 2006: Wild lebende Wölfe bleiben weiterhin eine europaweit „streng geschützte Art“. Einen Antrag der Schweizer Bundesregierung, diesen Schutzstatus zu lockern, hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention des Europarates zur „Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ am Montag (27.) abgelehnt.

Die Schweiz wollte mit ihrem Antrag auf interne Konflikte wegen aus Italien eingewanderter Wölfe und der von ihnen verursachten Schäden bei Schaf- und Ziegenherden reagieren. Auswirkungen auf den Status des Wolfes in Deutschland hätte eine Rückstufung im Rahmen der Berner Konvention nicht gehabt, da dieser in den EU-Staaten ohnehin zusätzlich durch die so genannte FFH-Richtlinie besonders geschützt ist.

Pressemitteilung des Schweizer Naturschutzverbandes Pro Natura (PDF)
 

  Schweiz will Wolfsschutz europaweit lockern
Leichtere Abschussmöglichkeit soll Akzeptanz verbessern

Wolf
24. November 2006: Die Schweizer Bundesregierung unternimmt einen erneuten Anlauf, den Schutzstatus des Wolfes europaweit zu lockern. Er soll im Rahmen der so genannten Berner Konvention des Europarates von „streng geschützt“ auf lediglich „geschützt“ zurückgestuft werden. Bei Konflikten wie etwa gerissenen Schafen oder Ziegen könnten Wölfe dann leichter als bisher abgeschossen werden.

Die Berner Konvention ist das Vertragswerk des Europarates zum Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenwelt. Der in Straßburg tagende Ständige Ausschuss der Konvention wird den Schweizer Antrag ab Montag (27.) behandeln.

Der Regierung ginge es darum, bessere Voraussetzungen zu schaffen „für die Koexistenz von Wolf und Nutztieren im Berggebiet“, so das Bundesamtes für Umwelt (BAFU). „Der Bundesrat hofft, dass dadurch in den Berggebieten die Akzeptanz des Wolfes steigt, Nutztierhalter und vermehrt Herdenschutzmaßnahmen ergreifen“.

 
 
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Doch gemäß Artikel 9 der Berner Konvention besteht bereits heute die Möglichkeit, ein Raubtier zu toten – eine Möglichkeit von der auch die Schweiz Gebrauch macht. Reißt ein Wolf innerhalb von vier Monaten 35 Nutztiere, kann er laut Schweizer Wolfskonzept zum Abschuss freigegeben werden. Erhielte er nun den Status „geschützt“ und wäre damit dem Luchs gleichgestellt, reichten bereits 15 getötete Nutztiere in vier Monaten, um ihn legal abzuschießen.

Zuletzt waren im Kanton Wallis innerhalb weniger Wochen zwei Wölfe wegen Schafsrissen erlegt worden. „Im Wallis gibt es keinen Platz für ein Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf“, zitiert der Züricher Tagesanzeiger den Walliser Landesminister Jean-René Fournier. Das zeigt, wie verhärtet die Fronten sind.

In der Schweiz galt der Wolf lange Zeit als ausgerottet. Seit elf Jahren wandern nun wieder einzelne Tiere aus Italien ein. Zumeist führt sie ihr Weg über die französischen Alpen ins Wallis. Darum ist das Wallis für die Etablierung einer lebensfähigen Wolfspopulation in der Schweiz und im gesamten mittleren Alpenbogen auch so wichtig, betont Kurt Eichenberg vom WWF Schweiz. Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz noch keinen gesicherten Wolfsnachwuchs.

Pressemitteilung des Schweizer Bundesamtes für Umwelt (BAFU)
 
  Pressemitteilung des WWF Schweiz  
  NABU-Infos zu den Wolfsabschüssen im Wallis  

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