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Wolfsschütze in Dannenberg verurteilt

Jäger in Dannenberg verurteilt

50 Tagessätze à 20 Euro für den Wolfsabschuss

1000 Euro Strafe für den Wolfsabschuss.

1000 Euro Strafe für den Wolfsabschuss.

27. November 2009 - Die Tat liegt fast zwei Jahre zurück. Im Wald bei Gedelitz erschossen Jäger einen freilebenden Wolf. Gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft legten die beiden beteiligten Jäger Einspruch ein. Nach fast zwei Jahren endete nun vor dem Amtsgericht Dannenberg der Prozess. Die Quittung: Jäger Heinrich W. wurde wegen schweren Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 50 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Außerdem wird die Tatwaffe eingezogen.

23 Monate brauchte das Amtsgericht in Dannenberg, um alle Beweise zusammenzutragen. Fünf Sachverständige aus ganz Deutschland mussten angehört werden, unter ihnen der Fährtenleser Wolfgang Peham aus Hannover, der sein Handwerk bei den Apachen erlernt hat. Trotz des hohen Aufwandes konnten die tödlichen Schüsse zwar nachgewiesen, aber nicht zweifelsfrei zugeordnet werden.

Trotz einiger Unklarheiten ergab sich aus der Beweisaufnahme folgendes: Während einer Gesellschaftsjagd am 15. Dezember 2007 hatte Heinrich W. gemeinsam mit dem Mitangeklagten Heinrich H. in der Forst Gedelitz einen streng geschützten, etwa zweijährigen gesunden Wolf getötet. Der erste Schuß, dessen Urheberschaft nicht geklärt werden konnte, riss dem Tier eine halbe Vorderpfote weg. „Dies war keinesfalls tödlich, das hätte der Wolf auskurieren können“, konstatierte die Sachverständige Veterinärin. H. schoss dem Tier dann einen Teil seines Rückenmarks weg. Um ihn nach eigenen Angaben „von seinem Leid zu erlösen“, schoss der Angeklagte W. dem Tier dann noch die halbe Schnauze weg. Bei Jagdende - nach über drei Stunden - lebte der Wolf immer noch und wurde erst dann mit zwei Schüssen getötet.

Der Verurteilte hatte den querschnittsgelähmten Wolf von seinem Leiden erlösen wollen. Doch da der Wolf nicht unter das Jagdrecht fällt, ist dieser Schuss unzulässig. „Das Urteil passt sich in unsere Rechtseinschätzung ein. Der Wolf ist noch eines der seltensten Säugetiere Deutschlands. Seine Tötung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Artenschutz dar und ist streng zu ahnden“, betonten NABU-Wolfsexperte Markus Bathen und Dr. Holger Buschmann übereinstimmend. Erst im September hatte der NABU ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem der gesetzliche Schutzstatus des Wolfes und die Folgen einer unzulässigen Tötung beleuchtet werden.

Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes

NABU legt Rechtsgutachten zum Schutz des Wolfes in Deutschland vor Bei Tötung droht Freiheitsstrafe

Der NABU hat erstmals ein Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vorgelegt. Der Wolf gehört zu den seltensten Säugetieren Deutschlands. Seine Tötung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Artenschutz dar und ist streng zu ahnden. mehr Mehr

Strafbefehle gegen Wolfsschützen

Hohe Geldstrafen für die Schützen erteilt / Jäger legen Widerspruch ein

Im Dezember wurde im Wendland ein Wolfsrüde erschossen. NABU, Deutscher Jagdschutzverband (DJV) und Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) hatten auf den Abschuss mit Unverständnis und Bestürzung reagiert und eine gemeinsame Strafanzeige angekündigt.

Erschossener Wolf

Trauriger Anblick: Der erlegte Wolf weist insgesamt vier Einschüsse auf.

Das Amtsgericht Dannenberg hat jetzt Strafbefehle gegen die Jäger erlassen. Ein 46-Jähriger soll für seine tödlichen Schüsse 10.800 Euro, sein 52 Jahre alter Jagdgefährte, der einmal feuerte, 4.000 Euro zahlen, sagte Staatsanwältin Angelika Klee am Montag in Lüneburg. Zwar habe ein Gutachten der Tierärztlichen Hochschule Hannover ergeben, dass das streng geschützte Tier bereits eine Schussverletzung am Vorderlauf hatte, als es die Jäger bei Gedelitz (Kreis Lüchow-Dannenberg) erlegten. Der Wolf sei aber überlebensfähig gewesen und konnte noch laufen, sagte Klee. "Es wird ein Verfahren geben, weil die beiden den Strafantrag nicht akzeptieren."

Die Jäger hatten erklärt, den drei bis vier Jahre alten Rüden erschossen zu haben, um ihn von seinen Qualen zu erlösen. Wölfe unterliegen aber dem Naturschutzrecht und gehören zu den streng geschützten Arten. Deshalb dürfen Jäger nicht eigenmächtig verletzte Tiere von ihrem Leid erlösen. Auch verwundet dürfen sie nur von einem Amtstierarzt getötet werden. Dem Gutachten zufolge hatte ein erster Schuss des 46-Jährigen den Wolf sofort bewegungsunfähig gemacht. Der Mann feuerte erneut und tötete den Grauwolf schließlich mit einem dritten Schuss. Der 52- Jährige gab zwischendurch einen Schuss ab, der das Tier nur verletzte. Der Schütze des ersten Schusses konnte trotz umfangreicher Ermittlung nicht ausfindig gemacht werden. Damit droht ein ganz wesentlicher Vorgang ungeahndet zu bleiben: der Versuch, einen frei lebenden, gesunden Wolf zu töten.

Wolfswelpen

In der Lausitz lebt eine lahmende Wölfin. Wäre sie erschossen worden, gäbe es dort heute kein Rudel.

Markus Bathen vom NABU-Projekt "Willkommen Wolf!" betont die große Bedeutung der Forderung nach einem Amtstierarzt: "In der Lausitz lebt eine einäugige und lahmende Wölfin. Nach dem Maßstab den die verurteilten Schützen an den Tag gelegt haben, wäre auch diese Wölfin "von ihren Qualen zu erlösen" gewesen. Tatsächlich attestiert die Natur ihr jedoch mit jedem erfolgreich aufgezogenen Jungtier absolute Lebensfähigkeit!" Die gehandikapte Wölfin ist Mutter eines Rudels und schenkt seit Jahren Wolfswelpen das Leben.

Der Wolf ist mit geschätzten 30 Tieren das seltenste Säugetier Deutschlands und gilt auch zehn Jahre nach seiner Rückkehr als akut vom Aussterben bedroht. Bereits im Sommer 2007 war in Südbrandenburg ein Wolf von Unbekannten getötet worden. Der NABU wirbt mit seinem Projekt "Willkommen Wolf!" für die Nachbarschaft von Mensch und Wolf.

Für Rückfragen:
Markus Bathen
NABU-Projekt "Willkommen Wolf"
Tel. 01 72-6 45 35 37

mehr Mehr zum erschossenen Wolf im Wendland

Beitrag erstellt am 5. August 2008.

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Die NABU-Wolfexperten beantworten gerne Ihre Fragen: Markus Bathen
Tel. 0172.6 45 35 37 oder
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Tel. 030.284984-1618

 

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