NABU.de Aktionen & Projekte Vogel des Jahres 1984 - Der Weißstorch
Der Weißstorch
Der Weißstorch
Vogel der Jahres 1984 und 1994
Vom langjährigen Engagement des NABU für seinen Wappenvogel hat der Weißstorch in den vergangenen Jahren stark profitiert. Dennoch brauchen Störche weiterhin eine starke Lobby, denn um seinen Lebensraum, Feuchtgrünland und Flussauen, ist es eng geworden. Hinzu kommen viele Verluste auf den Zugwegen, die gegenwärtig nur durch die starken Bestände aus Osteuropa ausgeglichen werden.
Name und Verwandtschaft
Der Weißstorch (Ciconia ciconia), der volkstümlich auch als Adebar oder Klapperstorch bekannt ist, gehört zur Familie der Störche (Ciconiidae) und zur Ordnung der Schreitvögel.
Kennzeichen
Das Gefieder des Weißstorchs ist weiß, nur Schwungfedern und Teile der Oberflügeldecken sind schwarz. Schnabel und die langen Beine sind rot gefärbt. Im Flug streckt der Weißstorch seinen Hals gerade nach vorn (Unterschied zu Graureiher!). Die Geschlechter sind nur sehr schwer zu unterscheiden: der Schnabel des Männchens ist meist etwas länger und stärker. Jungvögel sind nach dem Ausfliegen nur während der ersten Wochen noch durch ihre schwärzliche Schnabelspitze von den Altvögeln zu unterscheiden.
Stimme
Charakteristisch ist das Klappern, mit dem die Störche sich gegenseitig begrüßen und Feinde vom Nest fernhalten. Häufig wird das Klappern von einer Art Fauchen begleitet. Ansonsten sind keine Lautäußerungen bekannt.
Weitere ausführliche Weißstorch-Infos
Nahrung
Zum Nahrungsspektrum des Weißstorchs zählen Kleinsäuger, Froschlurche, Eidechsen, Schlangen, Fische, große Insekten und ihre Larven, sowie Regenwürmer und in seltenen Fällen Eier und Junge von Bodenbrütern. Gelegentlich frisst er auch Aas.
Lebensraum
Der Weißstorch lebt in offenen Landschaften, Feuchtgrünland, Flussniederungen und -auen mit periodischen Überschwemmungen, sowie extensiv genutzten Wiesen und Weiden. In Südeuropa und Nordafrika kommt er auch in Trockengebieten vor.
Fortpflanzung
Der Weißstorch brütet auf Hausdächern, Türmen, Strommasten oder Bäumen. Gern nimmt er auch künstliche Nestunterlagen wie Wagenräder an. Die Brutzeit für die Jahresbrut beginnt Anfang April und endet Anfang August. Das Gelege mit 3-5 (7) Eiern wird von beiden Partnern 32 bis 33 Tage bebrütet. Nach etwa 2 Monaten verlassen die Jungvögel das Nest.
Verbreitung
Das Brutareal des Weißstorchs umfasst Europa, Westasien und Nordafrika.
Der Weißstorch ist ein Langstreckenzieher mit zwei unterschiedlichen Zugrouten: die westliche Population zieht über Gibraltar, die östliche über den Bosporus. Winterquartiere liegen in West-, Ost- und Südafrika
Bestand
2002 brüteten in Deutschland rund 4200 Weißstorchpaare. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts war in Deutschland ein starker Bestandsrückgang zu verzeichnen. Der Tiefpunkt wurde 1988 mit weniger als 3000 Brutpaaren erreicht. Seit Anfang der neunziger Jahre findet eine Bestandszunahme statt, die Hoffnung macht, dass auch nachfolgende Generationen diesen beeindruckenden Vogel in unseren Dörfern und Städten noch erleben können.
Gefährdung
Zu den Gefährdungsursachen zählen:
- Lebensraumverlust (Entwertung der Talauen von Flüssen und Bächen durch Gewässerausbau, Entwässerung von Feuchtgrünland, intensive Landwirtschaft)
- Elektrische Freileitungen und gefährlich konstruierte Strommasten
- Verlust von geeigneten Rastgebieten entlang der Zugrouten
- Dürre in den Überwinterungsgebieten
- Bestandsrückgänge der Nahrungsorganismen durch Pestizideinsatz in den Überwinterungsgebieten
- Bejagung in den Überwinterungsgebieten
Forderungen zum Schutz
Die bisherigen Maßnahmen zum Schutz des Weißstorchs sind aufrecht zu erhalten. Das Nahrungsangebot in der Kulturlandschaft darf sich nicht verschlechtern. Dazu kann u.a. die Aufrechterhaltung von Grünlandbewirtschaftung unmittelbar beitragen. In Weißstorchgebieten sollten Stromleitungen verkabelt oder zumindest mit Markierungen versehen werden, um Kollisionsopfer zu vermeiden. Generell sind vogelgefährlich konstruierte Strommasten im Netz der Energieversorger wie auch bei der Bahn so rasch wie möglich zu entschärfen (Umsetzung des §53 Bundesnaturschutzgesetz: Vogelschutz an Energiefreileitungen).

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