NABU.de Aktionen & Projekte Vogel des Jahres 1978 - Der Kranich

Mit Federbusch und rotem Scheitel

Mit Federbusch und rotem Scheitel

Der Kranich, Vogel des Jahres 1978

Kraniche



Als der Kranich 1978 zum Vogel des Jahres gewählt wurde, zählte er zu den seltensten Vogelarten (West-)Deutschlands. Intensive Bemühungen um seinen Schutz haben dazu beigetragen, dass er sich von diesem Bestandstief erholen konnte und heute wieder rund 6.000 Kranichpaare bei uns brüten.

Name und Verwandtschaft

Der Graue Kranich - im allgemeinen nur als Kranich (Grus grus) bezeichnet - ist neben dem auf Russland, die Ukraine und die Türkei beschränkten Jungfernkranich (Anthropoides virgo) der einzige Vertreter aus der Familie der Kraniche (Gruidae) im europäischen Raum. Diese wiederum zählen zur Ordnung der Rallen und Kranichvögel (Gruiformes).

Kennzeichen

Der langbeinige und langhalsige Kranich besitzt ein aschgraues Gefieder mit schwarz-weißer Kopfzeichnung und roter Scheitelplatte. Verlängerte Ellbogenfedern bilden einen Federbusch. Neben seinem Äußeren macht der Kranich durch den schmetternden Klang seiner Rufe in der Luft auf sich aufmerksam, was besonders eindrucksvoll bei der Rückkehr aus seinem Winterquartier zu erleben ist.

Lautäußerungen

Bei der Balz erinnert seine Stimme an ein trompetenartiges Schmettern aus langen und kurzen, aneinandergereihten gruh Lauten. Im Flug sind ähnliche Rufe zu vernehmen.

Graue Kraniche

Nahrung

Der Kranich ernährt sich sowohl tierisch als auch pflanzlich. Der pflanzliche Anteil setzt sich in Mitteleuropa hauptsächlich aus Feldpflanzen, Beeren, Getreide, Erbsen, Bohnen und liegen gebliebene Kartoffeln zusammen. Tierische Nahrungsbestandteile sind vor allem größere Insekten, Regenwürmer, Mollusken und kleine Wirbeltiere.

Lebensraum

Der Kranich brütet bevorzugt auf feuchten bis nassen Flächen wie Hochmooren und Feuchtwiesen. Außerhalb der Brutzeit sucht er seine Nahrung häufig auf Feldern und Wiesen. Als Rastplätze dienen weite, offene Flächen, als Schlafplätze häufig Seichtwasser oder Sumpfgebiete. An den Schlafplätzen ist Störungsfreiheit eine Grundvoraussetzung.

Fortpflanzung

Der Kranich baut sein Nest am Boden - meist in feuchtem bis nassem Gelände. Sein Gelege besteht meist aus zwei oliv bis rötlichbraunen, graubraun gefleckten Eiern. Der Legebeginn ist überwiegend im April, die Brutdauer beträgt etwa 30 Tage. Die Kranich-Küken verlassen das Nest bereits nach 24 Stunden und sind nach neun Wochen über kürzere Strecken flugfähig. Der Familienverband hält oft noch bis zum Winterquartier zusammen. Bei frühem Gelegeverlust sind Nachgelege üblich. Kranichpaare bleiben meist ein Leben lang beisammen.

Verbreitung

Das Areal des Kranichs umfasst den größten Teil der Waldtundra und der Wald- und Waldsteppenzone Eurasiens von Nord- und Mittel-Europa bis nach Ost-Sibirien. Im Süden ereicht die Art mit isolierten Populationen das Mittelmeergebiet (Frankreich und Türkei). Im Norden verläuft die Arealgrenze etwa am 66. Breitengrad.

Bestand

Europäische Verbreitungsschwerpunkte sind Russland und Schweden. Weitere bedeutende Populationen gibt es in Finnland, Norwegen, den baltischen Ländern und Polen. Der Gesamtbestand in Europa wird mit 74.000 bis 110.000 Brutpaaren angegeben, wobei ein hoher Nichtbrüteranteil zu beachten ist. In Deutschland brüten heute wieder rund 7.000 Paare, die Schwerpunkte liegen in Mecklenburg-Vorpommern mit 3.000 Paaren und Brandenburg mit 2400 Paaren. Die bedeutendsten deutschen Rastgebiete befindet sich in der Rügen-Bock-Region an der Vorpommerschen Ostseeküste sowie im brandenburgischen Rhin- und Havelluch. Zum Höhepunkt der Rast halten sich hier je rund 70.000 Kraniche auf.

Gefährdung

Gefährdungsursachen für den Kranich sind:

  • Lebensraumzerstörung durch Entwässerung, Denaturierung von Mooren, Aufforstungen und Versiegelung
  • Störungen in den Brutgebieten, etwa durch Übererschließung mit Wegen
  • Direkte Verfolgung
  • Elektrische Freileitungen

Forderungen zum Schutz

Vordringlich für den Schutz des Kranichs ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung naturnaher Flussniederungen, extensiv genutzter Feuchtwiesen, staunasser Bruchwälder und Niedermoore. Die bedeutendsten Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete sind auch formal unter Schutz zu stellen.

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